DBK und ZdK beraten über Umsetzung von Beschlüssen des Synodalen Wegs

Synodaler Weg
Synodaler Weg / Maximilian von Lachner

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) haben in einem gemeinsamen Gremium, bekannt als Gemeinsame Konferenz, über die Umsetzung der Beschlüsse des deutschen Synodalen Wegs beraten.

Angesichts des Vetos von vier Bischöfen, die sich gegen eine gemeinsame Finanzierung des Synodalen Ausschusses durch die DBK ausgesprochen haben, bekräftigte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp „ihre Überzeugung, dass ohne eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung des Synodalen Ausschusses keine substanzielle Arbeit zur Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges möglich sei“, hieß es in einer Pressemitteilung am Dienstag.

Bischof Georg Bätzing, der DBK-Vorsitzende, „sagte zu, mit Nachdruck die Suche nach einem verlässlichen Finanzierungsmodell voranzutreiben“.

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Mit Blick auf die Beschlüsse des Synodalen Wegs wolle man sechs Arbeitsgruppen einrichten, so die Gemeinsame Konferenz, „die in überschaubarer Zeit unter Einbezug der bestehenden Strukturen Vorschläge für die Aufgaben erarbeiten, die in den Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz und dem ZdK gemeinsam zugewiesen sind“.

So heißt es, es werde „eine Handreichung für Segnungen von Paaren, die sich lieben, erstellt“, oder auch, das Thema „Sakramentales Amt von Menschen jeden Geschlechts“ werde von einer Arbeitsgruppe „weiterverfolgt“. „Nicht zuletzt wird (6.) eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, die einen Vorschlag zur Satzung des Synodalen Ausschusses unterbreitet, der auf der ersten Sitzung am 10./11. November 2023 weiter beraten wird und zu einem Beschluss führen soll“, erklärte die Gemeinsame Konferenz.

Der Heilige Stuhl hatte zu Beginn des Jahres der Einrichtung eines Synodalen Rates eine Absage erteilt – mit ausdrücklicher Gutheißung von Papst Franziskus. Der Synodale Ausschuss dient lediglich der Vorbereitung des Synodalen Rates, der wiederum den Synodalen Weg verstetigen soll.