München - Dienstag, 18. Juli 2023, 15:30 Uhr.
Kardinal Reinhard Marx hat vor den Plänen der Bundesregierung gewarnt, das strafrechtlich verankerte Verbot von Abtreibungen in Deutschland aufzuheben. „Ich halte das für sehr, sehr falsch“, sagte Marx am Montag bei einer Jubiläumsfeier zum 50-jährigen Bestehen der Beratung für Schwangere und junge Familien des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) München. „Das wird nicht zu guten Ergebnissen führen.“
Laut § 218 StGB gilt: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.“ Strafbar ist auch der Versuch, das ungeborene Kind zu töten. Auch die Mutter könnte mit einer „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe“ belangt werden.
Allerdings setzt § 218a StGB den Tatbestand von § 218 StGB aus, wenn die Schwangere die Abtreibung verlangt und die Inanspruchnahme einer offiziellen Beratung nachweisen kann. Das ungeborene Kind darf nicht älter als zwölf Wochen sein. Doch auch von dieser Einschränkung gibt es Ausnahmen.
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Kardinal Marx, der Erzbischof von München und Freising, betonte demgegenüber: „Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt eine Tötung menschlichen Lebens, das ist nicht wegzudiskutieren.“ Es sei „wichtig, dass die Kirche in diesem Feld präsent ist. Ich möchte Sie sehr ermutigen, diesen Weg weiterzugehen.“
„Ein Kind wird nicht gemacht, ein Kind wird gezeugt“, betonte Marx. Das „große Wunder des Lebens“ könne indes auch unter Umständen entstehen, „die sehr belastend sind: Da müssen wir zusammenstehen, da müssen wir helfen.“ Insofern gelte: „Das Strafrecht allein ist keine Lösung. Wir können das große Wunder des Lebens nur mit den Frauen schützen, nicht gegen sie.“