Brüssel - Freitag, 15. Dezember 2023, 16:20 Uhr.
Am 13. Dezember hat das EU-Parlament eine Verordnung für ein europäisches Elternschaftszertifikat verabschiedet, die den traditionellen Begriff von Familie und Elternschaft aufweicht. Das Votum stößt auf Kritik von Lebensrechtlern und Familienverbänden.
Vincenzo Bassi, Präsident der Föderation der Katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) betonte, die Mitgliedstaaten sollten sich im Rat gegen den Vorschlag des EU-Parlaments stellen. Das Parlament habe „eindeutig gegen das Subsidiaritätsprinzip“ verstoßen, „indem es die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und seine eigene ausdrückliche Verurteilung der Praxis der Leihmutterschaft ignoriert“.
Laut Beschluss müsste eine Elternschaft, die in einem EU-Land akzeptiert wurde, automatisch in der gesamten EU anerkannt werden – also etwa eine Person, die das von einer Leihmutter ausgetragene Kind übernimmt und in einer anderen, häufig homosexuellen, Verbindung erzieht. Nur aus streng definierten Gründen dürfte ein Mitgliedstaat die Elternschaft nicht anerkennen, beispielsweise aus Gründen der „öffentlichen Ordnung“. Dies würde unabhängig davon gelten, wie das Kind gezeugt oder geboren wurde, oder welcher Art die Familie des Kindes ist.
Die Verordnung erweitere, so FAFCE, den Begriff „Elternschaft“ über die jeweils national definierten Kategorien der „Abstammung“ hinaus. Dadurch würden die rechtlichen Folgen der Abstammung auf alle Formen der in einem Mitgliedstaat legal erlangten „Elternschaft“, einschließlich jener durch Leihmutterschaft, in allen EU-Ländern einheitlich anerkannt.
Die Verordnung stößt auch auf Kritik vonseiten der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA): „Die Annahme der Verordnung ist hoch problematisch.“ Einerseits erlaube der Beschluss die Anerkennung von Kindern aus Leihmutterschaftsverträgen. Gleichzeitig gebe es eine Ausweitung des Begriffs „Elternschaft“ auf jegliche Formen von Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen.
Die ALfA-Vorsitzende Cornelia Kaminski betonte: „Elternschaft kann man nicht kaufen.“
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Der EU-Beschluss beschränke die Autonomie der EU-Mitgliedsstaaten, Familien nach ihrem eigenen Rechtsverständnis zu definieren. Hier sei das Subsidiaritätsprinzip der EU laut ALfA überschritten: „Es sieht ausdrücklich vor, dass Regelungen wie die Anerkennung von Partnerschafts- und Kindschaftsbeziehungen von den Mitgliedstaaten souverän getroffen werden können.“
Außerdem gefährde die Verordnung das Wohl der Kinder, indem sie Elternschaft von der biologischen Abstammung entkoppele. Kinder aus Leihmutterschaftsverträgen könnten somit „wie eine Sache gehandelt“ werden.
Weiterhin betonte ALfA die Schwierigkeiten für Kinder, ihre wahre Identität und Herkunft zu erforschen, wenn die Elternschaft auf dem Papier von der biologischen Abstammung abweiche.
Angelika Mitterrutzner, die FAFCE-Vizepräsidentin, kommentierte: „Die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (MdEP) verzichtet heute darauf, sich für die Menschenwürde einzusetzen und nutzt die grenzüberschreitende Elternschaft für ideologische Zwecke und gegen das Subsidiaritätsprinzip.“
Die endgültige Entscheidung über den Entwurf liegt nun beim Europäischen Rat, wo eine einstimmige Zustimmung für die Rechtskraft der Verordnung erforderlich ist: „Es bleibt zu hoffen“, so ALfA, dass der Entwurf „dort scheitert“.