Lilongwe - Mittwoch, 20. Dezember 2023, 10:00 Uhr.
Die Bischofskonferenz von Malawi in Südostafrika hat nach der vatikanischen Erklärung, die „Segnungen von Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren“ unter bestimmten Umständen einführt, betont, dass derartige Segnungen in Malawi nicht erlaubt seien.
Das Schreiben der Bischofskonferenz wurde am Dienstag veröffentlicht. Das Dikasterium für die Glaubenslehre hatte die Einführung von Segnungen homosexueller und anderer außerehelicher Verbindungen am Montagnachmittag verkündet, nachdem Papst Franziskus die entsprechende Erklärung unterzeichnet hatte.
Die Bischöfe von Malawi fassten den Inhalt der Erklärung zusammen, um dann zu konstatieren: „Nach diesen Ausführungen und um Verwirrung unter den Gläubigen zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass aus pastoralen Gründen Segnungen jeglicher Art und für jede Art von gleichgeschlechtlichen Verbindungen in Malawi nicht erlaubt sind.“
Man habe festgestellt, „dass einige falsche Interpretationen dieser Erklärung Interesse, Ängste und Sorgen unter Katholiken und Menschen, die von der katholischen Kirche moralische, geistige und lehrmäßige Führung erwarten, hervorgerufen haben“, so die Bischöfe.
„Obwohl wir das berechtigte Interesse und die Befürchtungen verstehen, die diese Erklärung hervorgerufen hat, möchten wir allen Katholiken und allen, die an der katholischen Lehre interessiert sind, versichern, dass die Lehre der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche über die Ehe diejenige bleibt“, die auch in der vatikanischen Erklärung vom Montag zu finden sei, nämlich eine „ausschließliche, dauerhafte und unauflösliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die von Natur aus offen ist für die Zeugung von Kindern“.
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Auch in der Erzdiözese der Allerheiligsten Jungfrau Maria zu Astana in Kasachstan hatte der dortige Erzbischof Tomasz Peta am Dienstag erklärt, man werde nicht erlauben, dass Priester „Segnungen von Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren“ vornehmen.
Mit ausdrücklicher Gutheißung von Papst Franziskus hatte die vatikanische Glaubenskongregation im Jahr 2021 noch mit Nachdruck betont, die Kirche verfüge über keine „Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts […] zu segnen, noch kann sie über diese Vollmacht verfügen“.
Es sei „erforderlich, dass, wenn über einige menschliche Beziehungen ein Segen herabgerufen wird, abgesehen von der rechten Absicht derjenigen, die daran teilnehmen, die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind“, argumentierte die Glaubenskongregation. „Mit dem Wesen der von der Kirche erteilten Segnung ist daher nur vereinbar, was an sich darauf hingeordnet ist, diesen Plänen zu dienen.“
„Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist“, so die Glaubenskongregation weiter. „Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist.“
Mit dem neuen Dokument des Vatikans vom Montag seien „pastorale“ Segnungen möglich, aber keine „liturgischen“ Segnungen.