Würzburg - Freitag, 5. Januar 2024, 14:15 Uhr.
Der Fraktionsvorsitzende der CSU im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, hat erklärt: „So eine schwerwiegende Frage wie die Abtreibung muss im Strafgesetzbuch geregelt sein.“ Die Bundesregierung hat derweil wenigstens in weiten Teilen die Absicht, die vorgeburtliche Kindstötung nicht mehr strafrechtlich zu regeln und den Paragrafen 218 abzuschaffen.
Gegenüber der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ (aktuelle Ausgabe) erinnerte Holetschek: „In den 1990er Jahren wurde diese Diskussion intensiv geführt. Es war ein hartes Ringen damals. Das Ergebnis: Der Schwangerschaftsabbruch blieb grundsätzlich rechtswidrig und unter Strafe. Mit der Schwangerschaftskonfliktberatung wurde aber ein gangbarer Weg gefunden, damit ein Abbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei bleiben kann. Dieser Kompromiss war tragfähig. Fast drei Jahrzehnte lang wurde nicht daran gerüttelt. Und auch jetzt gibt es überhaupt keinen Grund, ihn aufzubrechen.“
Er appelliere „an alle: Schauen wir nicht zu, wie hier über die grundlegendsten Fragen menschlicher Ethik hinweggefegt wird, als ginge es um die Entfernung eines Leberflecks. Es geht um den Wert und die Würde des Menschen. Es geht neben dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter um den Schutz und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes.“
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Mit Blick auf die Themen Eizellspende und Leihmutterschaft betonte Holetschek: „Wir haben heute erstaunliche medizinische Fähigkeiten und Fertigkeiten. Aber nur, weil wir etwas können, sollen wir es deshalb auch dürfen? Ich sage nein. Da gibt es Grenzen.“
Für das Thema des assistierten Suizids gelte es, wie bei Frauen, die „ihr Kind abtreiben wollen“, die Frage zu stellen: „Was treibt die Menschen an? Und was müssen wir ändern, damit das erst gar nicht passiert?“ Er selbst setze sich ein für Suizidprävention sowie für eine Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung.