Freiburg - Mittwoch, 10. Januar 2024, 12:15 Uhr.
Der Vizepräsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Söding, hat auf die Kritik von Kardinal Walter Kasper an der Einrichtung eines Synodalen Rates als Verstetigung des deutschen Synodalen Wegs reagiert.
Trotz der Zurückweisung einer solchen Institution durch die zuständigen römischen Stellen „mit diesem Projekt einfach weiterzumachen und vollendete Tatsachen zu schaffen, das kann man nicht anders denn als trotzige Herausforderung verstehen, die nicht gut ausgehen kann“, hatte Kasper am Montag erklärt.
„Ein solcher Synodaler Rat wäre ohne Zweifel ein Eingriff in die sakramentale Struktur und würde die Leitungsvollmacht des Bischofs begrenzen oder gar aushebeln“, betonte Kasper. „Er hätte dann mehr Befugnisse als die Bischofskonferenz, welche nach dem gegenwärtigen Kodex des kanonischen Rechtes mit wenigen Ausnahmen ein Beratungsgremium ist.“
Söding schrieb für Communio am Mittwoch demgegenüber: „Beides zusammen zu entwickeln, das bischöfliche Leitungsamt und die Beteiligung des Kirchenvolkes, ist ein Proprium des Katholischen im Unterschied sowohl zur Orthodoxie als auch zum Protestantismus. Das Bischofsamt dadurch wahrzunehmen, dass Partizipation garantiert wird, ist die episkopale Leitungsaufgabe überhaupt; es ist auch seine einzige Chance.“
Derzeit folge man in deutschen Bistümern bereits der Maxime: „Eher weniger Gremien, die eher mehr zu sagen haben. Keine einzige Entscheidung wird gegen das Votum des Bischofs getroffen werden können, aber jede kann sich auf eine breite Beteiligung stützen. Die Konkordate bleiben unberührt. Das Kirchenrecht bleibt in Geltung. Wie es in der Synthese, dem Zwischenbericht der Weltsynode, angeregt wird, werden Bischöfe sich verpflichten, regelmäßig Rechenschaft abzulegen.“
Letztlich werde die Wirkung sein, „dass die Legitimität und die Akzeptanz des Bischofsamtes ebenso gesteigert werden wie die Qualität der Beschlüsse und die Bereitschaft der Gläubigen, sich zu beteiligen“, zeigte sich Söding überzeugt.
Nun sei es die Aufgabe, auch auf Bundesebene „eine Satzung für eine Synodalversammlung zu entwickeln, die gemeinsame Verantwortung für grundlegende Fragen des Haushaltes, der pastoralen Planung und personeller Entscheidungen übernimmt“.
„Die Kritik an den bisherigen Synodalversammlungen in Deutschland, dass auch ‚Laien‘ entscheiden dürften, fällt nach der Entscheidung des Papstes, die Weltsynode auch mit ‚Laien‘ zu besetzen, in sich zusammen“, führte der ZdK-Vize aus. „Die Rechte der Bischöfe sind auf dem Synodalen Weg in Deutschland gesichert.“