Redaktion - Donnerstag, 11. April 2024, 15:30 Uhr.
Die 28-jährige Niederländerin Zoraya ter Beek hat entschieden, sich mit der Hilfe von Ärzten Anfang Mai selbst zu töten, weil sie an „unheilbarer“ Depression, Autismus und einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leide. In den Niederlanden ist dies legal möglich, seit die sogenannte Sterbehilfe dort 2001 erlaubt wurde.
„Während der Baum des Lebens für Wachstum und Neubeginn steht, ist mein Baum das Gegenteil“, erklärte sie dem Nachrichtenportal „The Free Press“ den Lebensbaum – ein uraltes heidnisches Symbol –, den sie auf ihren Oberarm tättowieren ließ. Er „verliert seine Blätter, er stirbt. Und als der Baum starb, flog der Vogel heraus. Ich sehe das nicht so, dass meine Seele geht, sondern dass ich vom Leben befreit bin.“
Zoraya plant ihren Selbstmord für Anfang Mai. Den Ablauf ihres Suizids beschreibt sie präzise: „Die Ärztin lässt sich wirklich Zeit. […] Meistens gibt es zuerst eine Tasse Kaffee, um die Nerven zu beruhigen und eine sanfte Atmosphäre zu schaffen. Dann fragt sie, ob ich bereit bin. […] Sie fragt noch einmal, ob ich sicher bin, und dann beginnt sie mit der Prozedur und wünscht mir eine gute Reise. Oder, in meinem Fall, ein schönes Nickerchen, denn ich hasse es, wenn man mir ‚Gute Reise‘ wünscht. Ich gehe nirgendwo hin.“
Dann wird die Ärztin ihr ein Beruhigungsmittel geben und ein weiteres Mittel, welches das Herz zum Stillstand bringt. Zoraya wünscht keine Beerdigung, sondern eine Einäscherung.
„Ich wollte meinen Partner nicht mit der Grabpflege belasten. Wir haben noch keine Urne ausgesucht, aber das wird mein neues Haus“, erklärte sie.
Ihr Psychiater habe Zoraya gesagt: „Wir können nichts mehr für Sie tun. Es wird nie besser werden.“ Nach diesen Worten soll die lebensmüde Zoraya den Entschluss gefasst haben, zu sterben: „Mir war immer klar, wenn es nicht besser wird, kann ich nicht mehr.“
Sobald ihr Tod eingetreten ist, wird ein sogenanntes Euthanasie-Komitee ihren Selbstmord bewerten. Dabei wird festgestellt, ob alle „Sorgfaltskriterien“ eingehalten wurden. Ist dies der Fall, erklärt der niederländische Staat, dass Zorayas Leben „rechtmäßig“ beendet wurde.
Zoraya ist eine von immer mehr Menschen, die sich in den Niederlanden mit ärztlicher Hilfe freiwillig das Leben nehmen. Rund fünf Prozent aller Sterbefälle – 8.720 Menschen – in den Niederlanden waren im Jahr 2022 auf aktive ärztliche Hilfe zurückzuführen. Das entspricht einem Anstieg von 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Anfang Februar hat das niederländische Parlament eine Gesetzeserweiterung zur „aktiven Sterbehilfe“ beschlossen, nach der nun auch „schwer leidende“ Kinder unter zwölf Jahren legal getötet werden dürfen.
Was sagt das neue vatikanische Dokument Dignitas infinita zu Euthanasie?
Das Dikasterium für Glaubensfragen hat am Montag die Erklärung Dignitas infinita veröffentlicht, die sich unter anderem genau mit diesem Thema der aktiven Sterbehilfe und Euthanasie befasst.
In der Erklärung heißt es, jeder Mensch besitze von Natur aus eine Würde „als Geschenk“ Gottes. Auch bei verschiedenen Einschränkungen – etwa durch Krankheit – bleibe „die Person immer als unteilbare Substanz mit deren ganzer unveräußerlichen Würde erhalten“.
Auch das menschliche Leben im Zustand des Leidens sei „Träger einer Würde, die immer geachtet werden muss, die nicht verloren gehen kann und deren Achtung bedingungslos bleibt“. Es gebe keine Bedingungen, „ohne die das menschliche Leben nicht mehr würdig wäre und deshalb beseitigt werden könnte“.
Die Schwerkranken müssten „zum Tod begleitet“ werden, wobei gelte: „Das Leben ist ein Recht, nicht der Tod, der angenommen werden muss und nicht verabreicht werden darf.“
Heute habe sich ein „falsches Verständnis von Menschenwürde“ breit gemacht, das zu einer „Verletzung der Menschenwürde“ überhaupt führe. Gesetze, die Euthanasie oder Sterbehilfe erlaubten, würden oft als „Gesetze für einen würdigen Tod“ bezeichnet. Der kranke Mensch verliere aber durch sein Leiden nicht seine Würde, die ihm „untrennbar und unveräußerlich“ zukomme.