Regensburg - Dienstag, 16. April 2024, 10:30 Uhr.
Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat auf die Kritik des bayerischen Wissenschaftsministers Markus Blume (CSU) reagiert, der erklärt hatte, er übe Druck auf den Bischof aus, damit dieser die offenen Stellen an der katholischen Fakultät der Universität Regensburg besetze.
Blume hatte gesagt, er habe „sehr stark auf die Rechtslage hingewiesen, nach der das Nihil-obstat-Verfahren eines ist, bei dem es um die persönliche Lebensführung, die Haltung der Kandidatinnen und Kandidaten geht, die nach meiner Kenntnis bei keinem hier in Zweifel gezogen wird“. Wie der Bayerische Rundfunk berichtete, sei das Verfahren „nicht dazu gedacht, Anliegen der Kirche zu transportieren, beispielsweise die Einhaltung einer Priesterquote“.
Voderholzer hatte bereits 2014 betont, er könne bis auf Weiteres nur Priester für die Neubesetzung von Lehrstühlen akzeptieren, um den kirchlichen Vorschriften besser zu entsprechen.
In einer CNA Deutsch vorliegenden Stellungnahme betonte Voderholzer, „von den 6 unbesetzten Lehrstühlen sind in 3 Fällen die ‚Nihil-obstat-Verfahren‘ schon lange abgeschlossen. Warum diese weiterhin unbesetzt sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls liegt dies nicht am fehlenden ‚Nihil obstat‘.“
Der Bischof von Regensburg verwies auch auf mangelnde Gesprächsbereitschaft von Blume: „Ich habe dem Herrn Staatsminister zuletzt am 5. Februar 2024 geschrieben und meine Bereitschaft signalisiert, meine Position in einem persönlichen Gespräch zu erläutern. Darauf habe ich bis heute keine Reaktion des Ministers.“
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„Auf Nachfrage meinte sein Büro, dass ich erst einmal mit den Vertretern der Universität reden soll, mit denen ich ja ohnehin im Austausch bin“, so Voderholzer. „Sollte es danach noch Redebedarf geben, stehe der Minister gerne zur Verfügung.“
Im Gespräch mit CNA Deutsch hatte Voderholzer im März erläutert: „Ich habe im Jahr 2014 dem Minister für Wissenschaft und Kultur brieflich mitgeteilt, dass ich bei künftigen Lehrstuhlbesetzungen wegen der Einhaltung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses von Priestern und ‚Nicht-Priestern‘ vorerst nur Priester als Kandidaten akzeptieren kann. Es ist dann zwischen mir, der Fakultät und dem Präsidenten der Universität Regensburg 2016 mündlich vereinbart worden, dass die Fakultät von sich aus künftig auf eine angemessene Priesterquote achtet.“
„Im Jahr 2017 habe ich in einem weiteren Brief dem Wissenschaftsminister meine Position mitgeteilt“, so der Bischof. „Ich habe keine bestimmte Anzahl genannt, aber Sie werden verstehen, dass ein Priester bei einem Kollegium von 13 Professoren die Regelung nicht erfüllt.“
Zum Hintergrund der sogenannten Priesterquote sagte Voderholzer: „Das bayerische Konkordat hält fest, dass das Lehrangebot in den theologischen Fakultäten ‚vornehmlich den Bedürfnissen des priesterlichen Berufes […] nach Maßgabe der kirchlichen Vorschriften Rechnung tragen‘ muss (Art. 4 § 1 Bayerisches Konkordat). Die kirchliche Vorschrift besagt, dass an einer theologischen Fakultät die Professoren ‚wenigstens in den theologischen Pflichtdisziplinen mehrheitlich Priester sein müssen‘ (Ratio fundamentalis institutiones sacerdotalis 2016, Nr. 143).“