Bayerischer Wissenschaftsminister setzt Bischof Voderholzer bei Priesterquote unter Druck

Bischof Rudolf Voderholzer
screenshot / YouTube / bistumregensburg

Der bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) hat gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR) erklärt, er übe Druck auf den Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer aus, damit dieser die offenen Stellen an der katholischen Fakultät der Universität Regensburg besetze. Voderholzer hatte bereits 2014 betont, er könne bis auf Weiteres nur Priester für die Neubesetzung von Lehrstühlen akzeptieren, um den kirchlichen Vorschriften besser zu entsprechen.

Im Gespräch mit CNA Deutsch hatte Voderholzer im März erläutert: „Das bayerische Konkordat hält fest, dass das Lehrangebot in den theologischen Fakultäten ‚vornehmlich den Bedürfnissen des priesterlichen Berufes […] nach Maßgabe der kirchlichen Vorschriften Rechnung tragen‘ muss (Art. 4 § 1 Bayerisches Konkordat). Die kirchliche Vorschrift besagt, dass an einer theologischen Fakultät die Professoren ‚wenigstens in den theologischen Pflichtdisziplinen mehrheitlich Priester sein müssen‘ (Ratio fundamentalis institutiones sacerdotalis 2016, Nr. 143).“

„Wissenschaftsminister Markus Blume von der CSU hält im BR-Interview von einer Priesterquote nichts“, berichtete unterdessen der BR am Sonntag. „Und verweist auf die Kriterien für die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten für einen Lehrstuhl. Das Prinzip der Bestenauslese sei in der Wissenschaft entscheidend. ‚Wenn wir mehr Priester ermutigen, sich dieser Auswahl zu stellen, dann haben auch mehr die Chance, am Ende zum Zug zu kommen.‘“

Voderholzer hatte gegenüber CNA Deutsch betont, es gebe „in den allermeisten Fächern eine hinreichende Zahl von für diese Tätigkeit qualifizierten Priestern“.

Blume habe „seine Zurückhaltung im Regensburger Streit um mehr Priester in der Lehre offenbar aufgegeben“, so der BR. „Und erhöht nun den Druck auf den Regensburger Bischof Voderholzer. ‚Ich habe sehr stark auf die Rechtslage hingewiesen, nach der das Nihil-obstat-Verfahren eines ist, bei dem es um die persönliche Lebensführung, die Haltung der Kandidatinnen und Kandidaten geht, die nach meiner Kenntnis bei keinem hier in Zweifel gezogen wird.‘ Das Verfahren an sich sei nicht dazu gedacht, Anliegen der Kirche zu transportieren, beispielsweise die Einhaltung einer Priesterquote.“

Der Regensburger Bischof hatte gesagt, er sei bis zum Vorschlag von Priestern für die Übernahme offener Lehrstühle gar nicht mit dem Nihil-obstat-Verfahren befasst, „gerade weil ich keine Kandidatin und keinen Kandidaten beschädigen will“. Das sogenannte Nihil obstat ist eine bischöfliche Bestätigung, dass es keine Bedenken gibt, was die Rechtgläubigkeit, die Lehre oder den Lebenswandel eines Kandidaten betrifft.

„Ich habe im Jahr 2014 dem Minister für Wissenschaft und Kultur brieflich mitgeteilt, dass ich bei künftigen Lehrstuhlbesetzungen wegen der Einhaltung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses von Priestern und ‚Nicht-Priestern‘ vorerst nur Priester als Kandidaten akzeptieren kann“, erläuterte Voderholzer die Hintergründe. „Es ist dann zwischen mir, der Fakultät und dem Präsidenten der Universität Regensburg 2016 mündlich vereinbart worden, dass die Fakultät von sich aus künftig auf eine angemessene Priesterquote achtet.“

„Im Jahr 2017 habe ich in einem weiteren Brief dem Wissenschaftsminister meine Position mitgeteilt“, so der Bischof. „Ich habe keine bestimmte Anzahl genannt, aber Sie werden verstehen, dass ein Priester bei einem Kollegium von 13 Professoren die Regelung nicht erfüllt.“

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