Trier - Mittwoch, 17. April 2024, 14:30 Uhr.
Nach der deutlichen Verurteilung der AfD durch die deutschen Bischöfe im Februar hat der Generalvikar der Diözese Trier erläutert, was dies konkret für den Umgang mit Parteimitgliedern oder Sympathisanten bedeutet. Letztlich werde „immer die Einzelfallbetrachtung notwendig sein“, zeigte sich Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg überzeugt.
Gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte der Priester am Dienstag: „Eine AfD-Mitgliedschaft ist als solche schon ein Statement; und der- oder diejenige muss dann dafür geradestehen oder sich formell von extremen Haltungen und Äußerungen der Partei distanzieren. Denn niemand muss alle Punkte seiner Partei teilen.“
„Bei Menschen, die nicht Mitglied der AfD sind, geht es dann um entsprechende Äußerungen im öffentlichen Umfeld“, ergänzte Plettenberg. „Mit Maßnahmen zu belegen ist letztlich nur, wer seine rassistische, fremdenfeindliche oder menschenrechtswidrige Meinung öffentlich propagiert.“
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Es sei aber „wichtig, vor einer solchen Entscheidung die Person anzuhören und mit ihr ins Gespräch zu gehen“, betonte der Generalvikar.
Derzeit berieten die Bistümer und das Katholische Büro in Berlin, „ob ein einheitliches Vorgehen oder bundesweite Regeln sinnvoll sind“, sagte Plettenberg. „Für eine bundeseinheitliche Regelung spricht, dass es für die Kirchengemeinden klarer wäre, welche Voraussetzungen es für eine Gremienmitgliedschaft gibt.“
Jedenfalls gelte für ihn: „Die politischen Äußerungen, insbesondere zu Migranten in unserem Land, werden immer radikaler – bis hin zu den sogenannten Remigrationsplänen der AfD. In meinen Augen ist das ein Angriff auf die Grundrechte und die Menschenwürde dieser Menschen in unserem Land. Zudem gefährdet es den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Da sehe ich uns als Katholiken in der Pflicht, diesen Strömungen Einhalt zu gebieten.“