Bonn - Mittwoch, 24. April 2024, 9:00 Uhr.
Die deutschen Bischöfe haben angesichts der Debatte darüber, ob die Tötung von Kindern vor der Geburt weiter strafrechtlich belangt werden soll, erklärt, „dass wir mit Vehemenz für einen sorgsamen, schützenden Umgang mit dem Leben der noch nicht geborenen Menschen eintreten“.
„In ethischer Perspektive können wir die Abtreibung daher nicht gutheißen und sie auch nicht als eine Normalität menschlichen Lebens akzeptieren“, hieß es in einer am Dienstag veröffentlichten ausführlichen Stellungnahme des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz (DBK).
Im Ständigen Rat, der gewöhnlich fünf- oder sechsmal pro Jahr zusammentrifft, ist jede Diözese durch den Bischof mit Sitz und Stimme vertreten. Jene Sitzungen finden also weit häufiger statt als die nur zweimal jährlich organisierten Vollversammlungen der DBK.
„Das Leben des Menschen ist schutzwürdig von allem Anfang an bis zum natürlichen Tod“, betonten die Bischöfe die überlieferte, sowohl aus der Offenbarung als auch aus dem Naturrecht begründete Position der Kirche zum Lebensrecht. „Dies gilt es zu beachten und zu bewahren, bei allem Respekt vor der Gewissensentscheidung jeder einzelnen Person.“
Es sei die Pflicht aller Menschen, aber auch „die Pflicht der staatlichen Gemeinschaft, sich mit allem Nachdruck für den Schutz des menschlichen Lebens einzusetzen. Wenn hier die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung verschoben werden, hat dies weitreichende und nicht absehbare Konsequenzen.“
Wenigstens in Teilen plant die Bundesregierung, die Tötung ungeborener Kinder grundsätzlich zumindest in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft zu erlauben. Hintergrund ist die Empfehlung einer „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Das Gremium selbst war von der Bundesregierung einberufen und besetzt worden.
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Es sei „unverzichtbar, in diesem Zusammenhang auch die Würde des noch nicht geborenen, aber bereits gezeugten und sich als Mensch entwickelnden Kindes im Mutterleib im Blick zu behalten“, führten die Bischöfe aus. „Die Heiligkeit des menschlichen Lebens ist für Christen eine wesentliche Glaubensüberzeugung.“
Ein Schwangerschaftskonflikt lasse sich „nicht dadurch auflösen, dass man dem ungeborenen Kind entweder seine Würde teilweise oder sogar ganz abspricht oder aber sein Lebensrecht abstuft und gerade seine völlige Angewiesenheit auf die Mutter und seine Schutzbedürftigkeit als Grund dafür heranzieht, ihm weniger oder gar keinen Lebensschutz zuzuerkennen“.
„Diese Argumentation betrachten wir als in sich widersprüchlich“, so der Ständige Rat in seiner Stellungnahme. „Sie verkehrt den Bedeutungsgehalt rechtlicher und ethischer Prinzipien in das Gegenteil. Ein solcher Umgang mit der Würde und dem Lebensrecht des Menschen, gerade wenn er in der rechtsdogmatischen Diskussion stattfindet, erfüllt uns mit ernsthafter Sorge um die humanen Grundlagen unserer gesellschaftlichen Ordnung und um die Wurzeln unserer Verfassung.“
Abschließend konstatierten die Bischöfe: „Es ist dem Gesetzgeber dringend anzuraten, keine Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen, weil diese sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch des ungeborenen Kindes schützen. Vielmehr gilt es, die angesprochenen Fragestellungen sorgfältig weiter zu untersuchen und die Abwägung dort wissenschaftlich besser abzusichern, wo die Datenlage noch nicht ausreicht. Zu den ethischen Diskussionen, die sich aus diesen Fragestellungen ergeben, sind wir bereit, einen konstruktiven Beitrag zu leisten.“
Derzeit sind Abtreibungen grundsätzlich ein Straftatbestand. Unter bestimmten Umständen – darunter die vorausgehende Teilnahme an einer staatlich sanktionierten Beratung – sind Abtreibungen aber straffrei. Vor diesem Hintergrund werden in Deutschland jährlich mehr als 100.000 Kinder im Mutterleib getötet.