Redaktion - Dienstag, 11. Juni 2024, 8:30 Uhr.
Die Regensburger Kirchenzeitung hat unter Berufung auf „deutliche Kritik aus kirchlichen Kreisen“ erklärt, die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) habe bei der Erstellung des zusammenfassenden Berichts für die Vorbereitung der nächsten Sitzung der Weltsynode zur Synodalität „Politik für den Synodalen Weg und seine Inhalte“ gemacht.
Die einzelnen Diözesen hatten jeweils Berichte verfasst, die dann von der DBK in einem Dokument verarbeitet und zur Weiterverwendung in den Vatikan übermittelt worden waren. Die Berichte der Diözesen wiederum basieren auf den offiziellen Dokumenten der ersten Sitzung der Weltsynode vom Herbst 2023. Dieser Sitzung vorausgegangen war ein zusammenfassendes weltkirchliches Vorbereitungsdokument, das sich auf erste Berichte aus den Bischofskonferenzen stützte, die ihrerseits auf ersten Texten aus den einzelnen Diözesen basierten.
Über das letzte Dokument der DBK, das am 22. Mai veröffentlicht worden war, berichtete die Regensburger Kirchenzeitung, die Diözese Regensburg habe „ihre Inhalte aus dem Bericht zurückgezogen – ein, wie es heißt, bislang einmaliger Vorgang, der kein gutes Licht auf die Verantwortlichen der DBK werfe“.
Der Entwurf des DBK-Dokuments sei „derart einseitig gewesen, dass sich der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer dagegen verwahrt habe, Ergebnisse aus dem Regensburger Reflexionsbericht dort zu veröffentlichen. Hierbei gehe es nicht um die Inhalte der ursprünglich zitierten Regensburger Beiträge, sondern allein um den Gesamtduktus des DBK-Berichts.“
Außerdem hieß es: „Nach gesicherten Informationen aus den kirchlichen Kreisen, die der Katholischen SonntagsZeitung vorliegen, lautet der Kern der Kritik: ‚Es liegt auf der Hand, dass das Sekretariat der Bischofskonferenz Politik für den Synodalen Weg und seine Inhalte betreibt. Die DBK bringt zentrale Aussagen des Synodalen Wegs vor, ohne auf die Minderheitenposition einzugehen.‘“
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„Im ursprünglich eingereichten Bericht aus der Diözese Regensburg hatte es geheißen: ‚Der Begriff Synodalität scheint zu einem gewissen ‚Modebegriff‘ geworden zu sein. Insofern ist eine weitere Klärung des Begriffs für die Arbeit in der Pastoral notwendig, damit keine falschen Erwartungen geweckt werden. Es muss Klarheit über den Begriff gewonnen werden – v. a. im Zusammenhang mit der notwendigen Reflexion über die Aufgaben der Amtsträger in einer synodalen Kirche.‘“
Es sei im Entwurf des DBK-Dokuments „ein aus dem Zusammenhang gerissener Regensburger Satz in einen Kontext“ gestellt worden, „der seine ursprüngliche Intention verfehle. Deshalb sei die Erlaubnis zum Abdruck von Passagen des Regensburger Reflexionsberichts zurückgezogen worden.“
Überhaupt werde „der falsche Eindruck einer Einmütigkeit in Sachen Synodaler Weg erweckt. Diese ‚Zusammenfassung der Reflexionsberichte‘ aus den deutschen Diözesen für Rom schließe kritische Stimmen aus, wie sie etwa aus den Bistümern Regensburg und Passau sowie aus dem Erzbistum Köln bekannt sind.“
Insgesamt sind vier Bistümer aus dem deutschen Synodalen Weg ausgestiegen und beteiligen sich nicht an einem Synodalen Ausschuss, der einen Synodalen Rat zur Verstetigung des Synodalen Wegs vorbereiten soll. Die Einrichtung eines Synodalen Rats war Anfang 2023 sowohl durch vatikanische Kurienkardinäle als auch durch den Apostolischen Nuntius für Deutschland, Erzbischof Nikola Eterović, mit ausdrücklicher Billigung von Papst Franziskus untersagt worden.
Das Erzbistum Köln unter Kardinal Rainer Maria Woelki sowie die Bistümer Eichstätt (Bischof Gregor Maria Hanke OSB), Passau (Bischof Stefan Oster SDB) und Regensburg (Bischof Rudolf Voderholzer) hatten sich daraufhin vom Synodalen Weg verabschiedet. Anders als Regensburg werden Köln, Eichstätt und Passau aber im DBK-Dokument vom 22. Mai, das der Vorbereitung der nächsten Sitzung der Weltsynode dient, zitiert.