„Ein schwarzer Tag für die Demokratie“: Lebensschützer kritisieren „Zensurzonen“ um Abtreibungskliniken

Der Reichstag in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestags
Cezary Piwowarski via Wikimedia (CC BY-SA 3.0)

Deutsche Lebensschützer üben Kritik an einem neuen Gesetz, das am Freitag vom Bundestag verabschiedet wurde und 100-Meter-„Schutzzonen“ um Abtreibungseinrichtungen und Beratungszentren festlegt. Sie bezeichnen das Gesetz als Angriff auf die Demokratie und als Versuch, Christen und andere Lebensschützer zum Schweigen zu bringen.

Das Gesetz zielt darauf ab, schwangere Frauen vor dem zu schützen, was Befürworter als „Gehsteigbelästigung“ durch Abtreibungsgegner in der Nähe von Beratungsstellen und Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen, bezeichnen.

Die Organisation ADF International hat bereits im Jahr 2023 vor solchen „Zensurzonen“ gewarnt, wie CNA Deutsch berichtete.

Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), übte am 5. Juli scharfe Kritik an dem Gesetz und bezeichnete es als „Frontalangriff auf die Grundlagen unserer Demokratie“.

Sie wies darauf hin, dass das Gebet für Frauen in Not innerhalb eines Radius von 100 Metern um Abtreibungseinrichtungen künftig mit einem Bußgeld von 5.000 Euro geahndet wird.

In der am Freitag veröffentlichten Erklärung bezeichnete Kaminski den Tag als „schwarzen Tag für die Demokratie“ und kritisierte den Ansatz der Regierung zur Gesetzgebung: „Wer nachhaltig regieren will, sollte vor allem eins können: Gesetze verfassen, die Aussicht auf Bestand haben. In Schulnoten ausgedrückt hätte diese Regierung hierfür ein glattes ‚mangelhaft' verdient.“

„Die Rechte auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Religionsfreiheit werden damit für eine ausgewählte Gruppe von Personen auf verfassungswidrige Weise eingeschränkt.“

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.

Die Vertreterin der Lebensrechtsgruppe wies zudem auf die fehlende Beweislage für die Notwendigkeit des Gesetzes hin: „Nicht ein einziger Fall ist aktenkundig, in dem eine Betroffene tatsächlich deswegen Anzeige erhoben hätte.“

Mehr in Deutschland - Österreich - Schweiz

Auch Vertreter der deutschen Ärzte für das Leben kritisierten das Gesetz als „massiven Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Lebensrechtlern genauso zu gewähren sind wie etwa Umwelt- und Klimaschützern.“

Die Ärzte Kai Witzel und Julia Kim veröffentlichten am 5. Juli eine Erklärung, in der sie argumentierten, dass Gerichte durchweg keine rechtliche Grundlage für Belästigungsvorwürfe durch Lebensrechtsaktivisten gefunden hätten.

„Die Behauptung, friedlich für das Recht auf Leben eintretende Menschen hinderten ärztliches Personal in Abtreibungseinrichtungen an ihrer Berufsausübung, ist an den Haaren herbeigezogen“, so die Ärzte.

Sie stellten fest: Die zudem auch noch angeführte Behauptung, es käme „zunehmend“ zu Vorfällen von „Belästigungen“, konnte die Bundesregierung auf Anfrage hin auch nicht mit Zahlen belegen.

Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), äußerte gegenüber der katholischen Zeitung Die Tagespost, die parlamentarische Debatte habe „gebetsmühlenartig Unwahrheiten und Schockvorstellungen, über ein angebliches ‚Spießrutenlaufen', über ‚abscheuliche Fotos' oder ‚blutige Föten', mit denen ‚sogenannte Lebensschützer' und ‚Antifeministen' sich vor schwangere Frauen werfen und sie ‚anpöbeln' würden“ enthalten. Sie argumentierte, die wahre Motivation hinter dem Gesetz sei es, Abtreibung als „normale Gesundheitsversorgung“ zu etablieren.