Wien - Donnerstag, 8. August 2024, 10:35 Uhr.
Felix Böllmann, der Leiter der Rechtsabteilung bei ADF International, hat sich in einem Interview mit dem Magazin „Perspektive Leben“ über das neue Gesetz der sogenannten „Gehsteigbelästigung“ geäußert. Er hoffe, dass „sich tatsächlich jemand findet, der erstmal einen abstrakten Normkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht stellt und feststellen lässt, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist“.
Das Gesetz sei nun in Kraft: „Die Bußgeldtatbestände sind geschaffen und es wird sehr darauf ankommen, wie das vor Ort tatsächlich gehandhabt wird. Wie interpretiert man das, was ist tatsächlich in belästigender Weise?“
CNA Deutsch berichtete über die Einführung des neuen Gesetzes der Ampelregierung und die heftige Kritik, die es bei Lebensrechtlern hervorgerufen hat.
Konkret führt das Gesetz Bannmeilen im Umkreis von 100 Metern um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen ein. Damit soll der „ungehinderte Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen“ gewährleistet werden.
Bei Verstößen kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Böllmann kritisierte die Einführung des Gesetzes scharf: „Ich sehe dafür weder faktisch noch rechtlich irgendeine Notwendigkeit. Die Bundesregierung ist den Nachweis schuldig geblieben, dass es tatsächlich, wie in dem Entwurf behauptet, zu nicht hinnehmbaren Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von schwangeren Frauen gekommen ist“. Solche Fälle gäbe es „schlicht nicht in Deutschland“.
Gemeint sind die im Gesetzentwurf erhobenen Vorwürfe gegen Lebensrechtler: Frauen seien „massiv bedrängt“ und daran gehindert worden, „Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen zu betreten“. Zudem sei versucht worden, „Frauen und Mitarbeitende der Einrichtungen auf militante Weise eine bestimmte Meinung aufzudrängen“. Dabei seien „abscheuliche und verstörende Materialien“ gezeigt worden.
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Eine Länderabfrage des Familienministeriums ergab jedoch, dass es in acht Bundesländern keine Vorfälle gab, in vier Bundesländern Aktionen ohne Belästigung oder sonstige Auffälligkeiten gemeldet wurden und es lediglich einen Fall von Vandalismus gab. Ein Bundesland meldete verstörende Darstellungen ohne nähere Erläuterung. Gebete, die in den Einrichtungen zu hören waren, wurden aus einem anderen Bundesland gemeldet.
Eine Bannmeile sei nach deutschem Recht „in einer freiheitlichen, pluralistisch verfassten Demokratie die absolute Ausnahme“, so Böllmann weiter. Es gebe laut ihm „überhaupt keinen Anlass“, ein solches Gesetz einzuführen.
Vielmehr stecke dahinter eine „politische Agenda“ der Ampelregierung, so der Jurist: „Wir wissen schon aus dem Koalitionsvertrag, dass die amtierende Bundesregierung natürlich die ganze Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ändern möchte. [...] Hier soll das Recht liberalisiert werden. Und schon die Einführung solcher vagen Begriffe wie Gehsteigbelästigung ist natürlich von langer Hand vorbereitet“.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei der Lebensschutz „Staatsaufgabe“ und damit auch die Bundesregierung als Verfassungsorgan an diese Aufgabe gebunden, so Böllmann.
Sehen Sie hier das Interview in voller Länge:
TV-Tipp: Das Monatsmagazin „Perspektive Leben“ wird in dieser Woche noch mehrmals wiederholt: Heute um 19.15 Uhr und morgen um 17 Uhr bei EWTN.TV