Redaktion - Montag, 23. Dezember 2024, 13:00 Uhr.
Bischof Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), hat eine Lanze für die Weihe von Frauen zu Priestern gebrochen. „Und bei der Frage, warum Frauen nicht auch im sakramentalen Amt von Priestern und Diakonen tätig sein können, finde ich, dass die theologischen Klärungen so weit gediehen sind, dass das ermöglicht werden könnte“, sagte der Bischof von Limburg gegenüber der Zeitung Welt am Sonntag.
Papst Johannes Paul II. hatte der Möglichkeit der Frauenordination eine endgültige Absage erteilt. Im Jahr 1994 stellte er unter Berufung auf die überlieferte Lehre der Kirche fest: „Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken, daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“
Nichtsdestotrotz ist in vielen westlichen Ländern, besonders gerade in Deutschland, eine Reihe von Theologen und Bischöfen davor überzeugt, dass man weiterhin über weibliche Diakone und Priester diskutieren müsse, weil theologische Argumente für die Frauenordination sprächen.
„Ich bin von der Weltsynode sehr zufrieden zurückgekommen, weil wir im Abschlussdokument festgehalten haben, dass die Frage des Diakonats der Frauen offen ist, also nicht verneint wurde“, betonte Bätzing. „Hinzu kommt eine zweite Aussage der Weltsynode: Bei vielen kirchlichen Themen muss es Offenheit für regionale Lösungen geben. Denn die Weltkirche ist kulturell divers.“
In Deutschland habe man „die theologischen Argumente für die Zulassung von Frauen zu sakramentalen Ämtern“ beim Synodalen Weg bereits „zusammengetragen“: „Daraus wurde ein Orientierungstext, dem zwei Drittel der Bischöfe in Deutschland zugestimmt haben. Das ist ein wichtiges Signal.“
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Mit Blick auf das Thema Abtreibung im politischen Diskurs sagte Bätzing: „Ich wünsche mir nicht eine Zeit zurück, in der maßgebend war, was die großen Kirchen beitrugen.“
„Wir müssen gute Argumente vortragen“, erläuterte er. „Auf allen politischen Ebenen wird uns dabei auch gesagt: Wir brauchen eure Orientierung. Deshalb beteiligen wir uns nachdrücklich, aber auch bewusst sachlich und differenziert an der aktuellen Debatte.“
Letztlich gelte: „Jeder Mensch hat von Beginn an – das Ungeborene entwickelt sich als Mensch und nicht zum Menschen – ein vollwertiges Lebensrecht, das der Staat schützen muss.“
Die gegenwärtige gesetzliche Regelung, wonach die vorgeburtliche Kindstötung ein Straftatbestand ist, der aber aufgrund zahlreicher Ausnahmen oft nicht greift, sodass doch Jahr für Jahr 100.000 Kinder in Deutschland im Mutterleib getötet werden, beschrieb der DBK-Vorsitzende mit den Worten: „Sie hält eine gute Balance zwischen jenen beiden Grundprinzipien. Ein Abbruch wird unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt, Frauen werden also gerade nicht kriminalisiert, zugleich ist der Lebensschutz verankert.“
„Ich sehe keine Notwendigkeit, an dieser Gesetzeslage zu rühren, und finde es sehr unzeitig, so kurz vor der vorgezogenen Neuwahl diesen Gesetzentwurf noch durchzupeitschen“, so Bätzing. „Wir brauchen für das Thema Zeit, um zu diskutieren, wir brauchen nicht nur Umfragen, von denen sich die Unterstützer des Gesetzentwurfs bestätigen lassen.“