Redaktion - Montag, 21. Juli 2025, 13:00 Uhr.
Erzbischof Udo Bentz hat davor gewarnt, mit dem Thema Lebensschutz „gezielt Spannungen zu verschärfen“. In einer am Freitag veröffentlichten ausführlichen Stellungnahme der Erzdiözese Paderborn sagte er, wer den Lebensschutz „instrumentalisiert, spricht am Ende nicht mehr für das Leben, sondern nur noch gegen andere“.
Hintergrund für die Stellungnahme war die Debatte um die von der SPD nominierte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, die mit Äußerungen aufgefallen war, die sich nachdrücklich für die gesetzliche Entkriminalisierung von Abtreibungen aussprachen.
Das Erzbistum Paderborn kommentierte: „Beobachtungen unabhängiger Quellen legen nahe, dass rechtspopulistische und demokratiekritische Kräfte die öffentliche Auseinandersetzung zuspitzten und zur Förderung eigener Narrative nutzten.“
Zunächst hatte die bürgerliche Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) über die aus katholischer Sicht hochproblematischen Äußerungen von Brosius-Gersdorf berichtet, dann auch viele andere Publikationen. Kurz vor der ursprünglich für den 11. Juli angesetzten Wahl von drei neuen Richtern für das Bundesverfassungsgericht durch den Bundestag meldeten sich auch vier Bischöfe zu Wort: Kardinal Rainer Maria Woelki von Köln sowie die Bischöfe Helmut Dieser von Aachen, Stefan Oster SDB von Passau und Bischof Rudolf Voderholzer von Regensburg.
Bentz stellte klar: „Lebensschutz ist ein hohes Gut – aber kein einfaches, gerade in den fragilen Stadien am Anfang und am Ende. Ich erlebe, wie sehr er Menschen fordert: persönlich, politisch, juristisch und auch seelsorglich. Wer ihn ernst nimmt, darf die Spannungen nicht übersehen, die daraus entstehen – in unserer Gesellschaft und in den Biografien einzelner.“
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„Ich sehe es als meine Verantwortung, eine Überzeugung klar und eindeutig zu vertreten und zugleich die Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren, die in schwierigen Entscheidungssituationen oder herausfordernden Lebenslagen Begleitung und Orientierung brauchen“, fuhr er fort.
Der Lebensschutz sei „kein Thema einzelner gesellschaftlicher Gruppen. Er ist keine konservative Position, sondern Ausdruck einer humanen, solidarischen Gesellschaft. Wer das Leben schützt, besonders dort, wo es schwach, ungeboren oder bedroht ist, stärkt das Vertrauen in eine Gemeinschaft, die sich ihrer Verantwortung nicht entzieht.“
In Deutschland sind Abtreibungen weiterhin grundsätzlich strafrechtlich verboten. Allerdings gibt es seit Jahren zahlreiche Einschränkungen und Ausnahmen von diesem Verbot , sodass jährlich mehr als 100.000 Kinder straffrei getötet werden. In der letzten Legislaturperiode versuchten mehrere Parteien, darunter SPD und Grüne, Abtreibungen nicht mehr durch das Strafrecht zu regeln, sondern anderweitig. Diese Bestrebungen scheiterten am Widerstand von CDU und CSU.
Die Fraktion der Christdemokraten, angeführt von Jens Spahn und Bundeskanzler Friedrich Merz, war zunächst für die Wahl von Brosius-Gersdorf ins Bundesverfassungsgericht. Erst nach gravierendem Widerstand in den Medien sowie unter Konservativen und überzeugten Christen wurde der Druck zu groß, sodass die Wahl schließlich vertagt wurde. Eine ganze Reihe von Abgeordneten aus der CDU/CSU-Fraktion hatte signalisiert, nicht für Brosius-Gersdorf stimmen zu wollen.





