Hat der "Synodale Weg" keine Rechtswirkung?

Neue Fassung der Satzung veröffentlicht | Überarbeitungen nach Kritik aus dem Vatikan | "Neuevangelisierung" immer noch kein Thema

Pileolus
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Angesichts der kirchenrechtlichen Bedenken und Kritik aus dem Vatikan sind die Beschlüsse der Synodalversammlung des sogenannten "Synodalen Weges" kirchenrechtlich nicht bindend. Dies geht aus der neuen Fassung der Satzung des "Synodalen Weges" hervor, die von der deutschen Bischofskonferenz (DBK) veröffentlicht wurde.

Der "Synodale Weg" soll eine deutsche Antwort auf die Kirchenkrise sein. Wie diese Antwort formuliert wird, legt die Satzung fest. 

Deren nun veröffentlichte Fassung wurde bereits am 25. September durch den Beschluss der Vollversammlung der Bischöfe angenommen – und am 18. Oktober vom Hauptausschuss des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK).

In der jetzigen Fassung wurden mehrere Formulierungen, die eine Verbindlichkeit der Beratungen gewährleisten sollten und in früheren Versionen noch enthalten waren, überarbeitet. 

Vor einigen Wochen hatte ein Gutachten des Vatikan festgestellt, dass die erste Fassung zum "Synodalen Weg" "ekklesiologisch ungültig" sei (CNA Deutsch hatte berichtet).

Die von Papst Franziskus geforderte Neuevangelisierung ist jedoch weiterhin nicht mit einem eigenen Forum als Thema vertreten.

Kardinal Rainer Maria Woelki und der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hatten im Vorfeld einen Entwurf ins Spiel gebracht, der Bezug nahm auf den Brief des Papstes "An das pilgernde Volk Gottes in Deutschland" und mehr pastorale Fragen und die immer wieder geforderte "Neuevangelisierung" in den Mittelpunkt rücken sollte. Der Vorschlag scheiterte im Bischofsplenum, in der jetzigen Fassung fehlen diese Punkte.

Auch Forderungen - etwa von Bischof Heiner Wilmer - nach einem Forum für Neuevangelisierung fanden keinen Anklang.

Statt um den Grundauftrag der Kirche – die Verkündigung – geht es also weiter um die Kernanliegen der Organisatoren und deren "heiße Eisen": Sexualität, Ämter und Macht. Das geht aus der Berichterstattung der "Herder Korrespondenz" unter Berufung auf den nun veröffentlichten Satzungstext hervor, sowie dessen unveröffentlichte Vorstufen.  

Demnach strichen die Bischöfe unter anderem den Satz: "Sie (die Beschlüsse) erlangen Rechtswirkung durch die Inkraftsetzung durch die einzelnen Diözesanbischöfe." Stattdessen heißt es nun: 

"Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung. Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben, bleibt durch die Beschlüsse unberührt."

Aus "Macht und Gewaltenteilung" sei nun der Titel "Macht, Partizipation und Gewaltenteilung in der Kirche" geworden. Statt über "Sexualmoral" wolle man nun über "Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft" reden. Der Titel "Priesterliche Lebensform", der sich auf den Zölibat bezog, musste dem Thema "Priesterliche Existenz heute" weichen.

Gleich geblieben sei nur der Titel "Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche", nachdem das ZdK bei seinem Mainzer Treffen im Frühjahr ein Forum "Zugang von Frauen zu Weiheämtern" gefordert hatte, bei dem das gewünschte Ergebnis schon im Namen festgeschrieben worden wäre. Die renommierte Theologin Marianne Schlosser hatte diese "Fixierung auf das Weihesakrament" kritisiert und sich vom Forum distanziert.

Eine weitere Änderung: Die Zusammensetzung der Synodalversammlung veschiebt sich zugunsten der Geistlichen. Von den voraussichtlich 215 Mitgliedern werden 98 Priester oder Bischöfe sein. Mit den zehn Ordensvertretern und den vier Diakonen ergibt dies 112 Personen. Die Zahl der Laien wurde reduziert.

Zustimmen muss dem Entwurf noch die ZdK. Am 22. und 23. November kommt es in der Vollversammlung zur Abstimmung.

Verbindlich, gültig – oder nicht?

Auch nach diesen Korrekturen: Die zentrale Frage ist weiterhin, wie verbindlich der Synodale Weg eigentlich sein kann. 

Das ZdK hat wiederholt gefordert, dass es zu "verbindlichen Entscheidungen" kommen müsse. Diesem Vorhaben wurde unter anderem durch die Intervention aus Rom eine Absage erteilt. Dort warnten Kardinäle und Kirchenrechtler des Papstes, man versuche in Deutschland ohne Absprache ein "Partikularkonzil" etablieren, wie CNA Deutsch berichtete.

Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hatte entgegnet, der "verbindliche Synodale Weg" sei ein "Prozess sui generis"

Eine Einschätzung, die nicht alle in Rom teilen: So hat Mitte Oktober erneut ein hochrangiger Kirchenrechtler des Vatikans der Annahme widersprochen, dass der geplante "synodale Prozess" in Deutschland "verbindlich" sein kann.

Die Bischöfe müssten auch in Deutschland ihre Autorität in Einheit und Gehorsam gegenüber dem Amt des Papstes ausüben, so Bischof Juan Ignacio Arrieta Ochoa, Sekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte.

Die Idee, dass ein synodaler Prozess in einem bestimmten Land die universale Lehre und Disziplin der Kirche verändern könnte, sei schlichtweg "keine mögliche Denkweise" in der Katholischen Kirche, so der Experte für Kirchenrecht.

"Es ist sinnlos, so zu tun, als sei die deutsche Synode verbindlich, denn niemand hat der deutschen Synode diese Autorität gegeben", sagte Arrieta am 11. Oktober.

Bischof Arrieta war eine der Autoren und Unterzeichner des Rechtsgutachtens des Vatikans zum Satzungsentwurf. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Entwurf "ekklesiologisch ungültig" war. 

Abzuwarten ist, ob und wie nun Rom auf den neuen Entwurf reagiert. Offiziell beginnen soll der "Synodale Weg" am Ersten Advent.

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