Hamburg - Donnerstag, 23. April 2020, 10:31 Uhr.
Im Erzbistum Hamburg finden wegen der Corona-Krise vorerst weiterhin keine öffentlichen Gottesdienste statt. Wie das Erzbistum am Donnerstag mitteilte, stünden die Bestimmungen in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg und Schleswig-Holstein noch nicht fest, da erst in den kommenden Tagen Verhandlungen geführt werden.
"Wir gehen davon aus, dass es frühestens ab dem 10. Mai wieder möglich ist, Gottesdienste mit Gemeinde zu feiern, sofern die Vorgaben der Gesundheitsämter und Behörden eingehalten werden", schreibt Generalvikar Ansgar Thim in einem Brief an die Pfarrer in Hamburg, Mecklenburg und Schleswig-Holstein, die unter die Jurisdiktion des Erzbistums Hamburg fallen.
Am 30. April wird das Corona-Kabinett womöglich einen Beschluss fassen, nach dem öffentliche Gottesdienste unter Auflagen wieder möglich sind (CNA Deutsch hat berichtet). Das Bundesinnenministerium ließ über einen Sprecher ausrichten, dass man noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen könne. Jedoch arbeite man im Austausch mit den Religionsvertretern an einem Konzept, um "das religiöse Leben wieder schrittweise aufleben zu lassen".
Bis dahin bleibe es bei den derzeit geltenden Bestimmungen, betonte nun auch der Hamburger Generalvikar Thim. Obwohl die staatlichen Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern zwar Freiluftgottesdienste erlaubten, hätten diese auf dem Gebiet des Erzbistums weiter zu unterbleiben, so Thim. Der "Schutz der Schwächeren und die Solidarität aller" stehe bei dieser Entscheidung im Vordergrund.
Thim kündigte an, rechtzeitig vor dem 10. Mai neue Handlungsempfehlungen für das Erzbistum Hamburg herauszugeben. Darin würden auch Informationen zum Umgang mit Firmungen, Erstkommunionfeiern und Hochzeiten enthalten sein.
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