Vatikanstadt - Dienstag, 9. November 2021, 7:49 Uhr.
Wie nun bekannt wurde, hat der Liturgiechef des Vatikans im August erklärt, dass die traditionelle lateinische Messe von Papst Paul VI. abgeschafft wurde: Wörtlich schreibt Erzbischof Arthur Roche in einem auf den 4. August datierten, persönlichen Brief an den englischen Kardinal Vincent Nichols, diese Messe sei "von Papst St. Paul VI. abrogiert" worden.
Eine Aussage, die offenbar der Aussage von Papst Benedikt XVI. im Jahr 2007 widerspricht, dass das Missale der "alten Messe" nie rechtlich abrogiert wurde. Zudem wirft der Brief von Rom nach London weitere Fragen auf.
Der Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung antwortet damnit auf einen Brief vom 28. Juli, der die Anwendung des Motu proprio Traditionis Custodes von Papst Franziskus in England und Wales betraf.
Ein Sprecher von Kardinal Nichols bestätigte in einer E-Mail an CNA am 8. November, dass die Korrespondenz, die am 5. November von der Website Gloria.tv veröffentlicht wurde, authentisch ist.
Das Motu Proprio, das am 16. Juli, dem Tag seiner Veröffentlichung, in Kraft trat, besagt, dass es in Zukunft die Entscheidung des Otsbischofs sein soll, ob und wie die traditionelle lateinische Messen in seiner Diözese gefeiert wird.
Die Aussage des Präfekten für Liturgie-Fragen ist auch wichtig, weil bereits zuvor Kirchenrechtler bezweifelt haben, ob überhaupt kanonisch möglich ist, dass ein Papst eine Messe rechtlich "abschaffen" könnte -- unabhängig von der Frage, warum dies überhaupt der Fall sein sollte.
Die seit Jahrhunderten gefeierte traditionelle lateinische Messe (TLM) ist auch als "tridentinische" und "gregorianische" bekannt, als Feier im Usus Antiquior, als Messe in der außerordentlichen oder überlieferten Form sowie als "Messe aller Zeiten" und "Alte Messe" (Vetus Ordo), im Gegensatz zur in den 1970er Jahren eingeführten "Neuen Messe" (Novus Ordo).
Roche unterstreicht, dass seine Antwort "persönlicher Art" sei, da die Kongregation noch keine Richtlinien für die Auslegung des Dokuments herausgegeben habe, und schreibt: "Es ist klar, dass dies ein Moment ist, der von den Seelsorgern eine Feinfühligkeit und eine Ausrichtung auf diejenigen verlangt, die von den jetzt geltenden Gesetzen am meisten betroffen sind."
"Der Gebrauch der alten liturgischen Texte wurde geregelt und nicht unterdrückt. Die Gründe dafür sind in dem Schreiben des Papstes klar dargelegt".
"Die Fehlinterpretation und die Förderung der Verwendung dieser Texte, nachdem frühere Päpste nur begrenzte Zugeständnisse gemacht hatten, wurde benutzt, um eine Liturgie zu fördern, die von der konziliaren Reform abweicht (und die in der Tat von Papst Paul VI. abrogiert wurde), und eine Ekklesiologie, die nicht Teil des kirchlichen Lehramts ist."
Laut der Katholischen Enzyklopädie ist eine Abrogation "die vollständige Aufhebung eines Gesetzes".
Roche widerspricht mit seiner Aussage dem Brief von Papst Benedikt XVI. an die Bischöfe der Weltkirche anlässlich des Apostolischen Schreibens Summorum Pontificum. Wörtlich bestätigte Benedikt in seinem Brief -- hier der volle Wortlaut:
"Was nun die Verwendung des Meßbuchs von 1962 als Forma extraordinaria der Meßliturgie angeht, so möchte ich darauf aufmerksam machen, daß dieses Missale nie rechtlich abrogiert wurde und insofern im Prinzip immer zugelassen blieb."
Kardinal Nichols (76) von Westminster hatte seinem Landsmann Roche sechs Fragen über Traditionis Custodes gestellt. Sie betrafen unter anderem die Frage, ob der Vatikan weitere Leitlinien für die Anwendung des Motu proprio herausgeben würde, ob das Dokument auch für andere Sakramente wie die Taufe gelte und wie der Begriff "Gruppen" zu verstehen sei.
Roche räumt unter anderem ein: "Obwohl das Motu Proprio sofort in Kraft getreten ist, sind wir uns bewusst, dass seine korrekte und dauerhafte Anwendung Zeit brauchen wird."
Tatsächlich ist das Papstschreibe bereits in zahlreichen Diözesen umgesetzt worden, wie CNA Deutsch ausführlich berichtet hat.
Roche schreibt auch: "Aus der Kombination des Motu Proprio-Textes und seines Begleitschreibens wird deutlich, dass der Heilige Vater eine Einheit des liturgischen Gebetes wünscht, die durch 'den einzigartigen Ausdruck der lex orandi [Gesetz des Gebetes] des Römischen Ritus' zum Ausdruck kommt."
(Die traditionelle lateinische Messe ist laut Summorum Pontificum kein eigener Ritus, sondern eine Form des Römischen Ritus.)
Darüberhinaus schreibt Roche: "In pastoraler Achtsamkeit werden wir die Menschen, die fest am Missale von 1962 hängen, zum Missale der Päpste Paul VI. und Johannes Paul II. begleiten müssen."
Der 71 Jahre alte Roche ist ehemaliger Bischof von Leeds in Nordengland. Er wurde im Mai zum Präfekten für Liturgie ernannt und trat damit die Nachfolge von Kardinal Robert Sarah an.
In dem Brief, der auch vom Sekretär der Kongregation, dem italienischen Erzbischof Vittorio Francesco Viola, unterzeichnet ist, teilte Roche mit, dass seine Kongregation immer noch "aufmerksam die Auswirkungen des Motu Proprio studiert".
Das Schreiben behauptet, Roche sei dennoch glücklich, "mit Ihnen unser gegenwärtiges Verständnis bezüglich der von Ihnen angesprochenen Fragen zu teilen".
So schreibt Roche weiter: "Es ist klar, dass der wichtigste Kommentar zu dem neuen Gesetz über die Gewährung der Verwendung älterer liturgischer Texte [Roche vermeidet damit den Begriff der Messe, Anm.d.R.] als Ausnahmekonzession das Begleitschreiben von Papst Franziskus an die Bischöfe ist".
"Es ist auch klar, dass diese außergewöhnlichen Zugeständnisse nur denjenigen gewährt werden sollten, die die Gültigkeit und Legitimität der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils und das Lehramt der Päpste akzeptieren. Alles, was in dem neuen Gesetz steht, ist auf die Rückkehr und Stabilisierung der Liturgie ausgerichtet, wie sie vom Zweiten Vatikanischen Konzil verordnet wurde", so das Schreiben wörtlich weiter.
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Roche bestätigt, dass Papst Franziskus mit seinem Motu Proprio die Verantwortung für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der traditionellen lateinischen Messe von der Kongregation für die Glaubenslehre auf die Kongregation für den Gottesdienst und die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens übertragen hat.
In Bezug auf die Frage, ob das Dokument auch für alle anderen Sakramente gelte, sagte er, es sei klar, "dass das neue Gesetz aufhebt, was zuvor als außergewöhnliche und begrenzte Konzession gewährt wurde".
"Die pastorale Klugheit kann jedoch nur für eine sehr begrenzte Zeit und im Hinblick auf eine größere kirchliche Gemeinschaft eine vollständige Umsetzung des Motu Proprio vorsehen, was allerdings eine sorgfältige Überwachung und klare Anleitung zu diesem Zweck erfordern würde", schreibt er.
Weiter heißt es in dem Schreiben: "Traditionis custodes spricht nur von der Verwendung des Missale Romanum von 1962 und den Eucharistiefeiern. Es hat eine beträchtliche Fehlinterpretation früherer Bestimmungen gegeben, die mit zunehmender Praxis, Entwicklung und Förderung ein Wachstum begünstigt hat, das von früheren Päpsten nicht vorhergesehen oder gebilligt wurde."
Dann fährt der Präfekt fort: "Eine frühere Unterbewertung der Rolle des Ortsordinarius als Moderator, Förderer und Hüter der Liturgie durch das Zweite Vatikanische Konzil hat sich in dieser Angelegenheit als nicht hilfreich erwiesen, weshalb der Heilige Vater nun die Bedeutung der Rolle des Bischofs bei der vollständigen Anwendung des neuen Gesetzes betont."
In Antwort auf die Frage, was mit "Gruppen" gemeint ist, schreibt Roche, dass sich der Begriff "Gruppen" im Motu Proprio "auf die Personalpfarreien bezieht, die zuvor für den konzessionellen Gebrauch der früheren Liturgie errichtet wurden, und auf jene Menschenansammlungen, die sich regelmäßig zur Feier der Eucharistie unter Verwendung des Missale Romanum von 1962 versammeln."
In dem Briefwechsel zwischen Nichols und Roche geht es auch um das sogenannte "Agatha-Christie-Indult", mit dem Papst Paul VI. die Feier der traditionellen lateinischen Messe in England und Wales nach der Revision der Messe nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil erlaubt hat.
Nichols wies darauf hin, dass das Indult 1971 Kardinal John Heenan, dem damaligen Erzbischof von Westminster, erteilt wurde. Es wird angenommen, dass Heenan den Antrag stellte, nachdem eine Petition zugunsten eines Indults von bekannten Intellektuellen und Künstlern wie dem Kunsthistoriker Kenneth Clark, dem Pianisten und Dirigenten Vladimir Ashkenazy, dem Dichter Robert Graves und der Krimiautorin Agatha Christie unterzeichnet worden war.
Wie viele andere Katholiken, darunter so unterschiedliche Autoren wie J.R.R. Tolkien und Evelyn Waugh, waren die Unterzeichner überzeugte Anhänger der traditionellen lateinischen Messe in ihrer überlieferten Form.
Der italienische Papst Paul VI. sah angeblich den Namen der berühmten Krimi-Schriftstellerin, der dem Antrag beigefügt war, sagte "Ah, Agatha Christie" und erteilte die Erlaubnis, was dem Indult seinen Spitznamen gab.
Roche schreibt in seinem Brief, dass eine Suche in den Archiven seiner Kongregation "nichts gefunden hat, was dem entspricht" -- und geht sogar soweit zu fragen, ob diese Erlaubnis existiert: "Wenn Monsignore dieses Indult gesehen haben, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie es und die gesamte relevante Korrespondenz mit dieser Kongregation teilen würden", schreibt er wörtlich.
Der Wortlaut des Indults ist auf der Website der Latin Mass Society of England and Wales - die namentlich in der Korrespondenz der beiden Briten vorkommt -- jedoch leicht zu finden.
Auf jeden Fall müsse Absatz 8 von Traditionis Custodes beachtet werden, betont Roche. Dort heißt es wörtlich: "Die vorausgehenden Normen, Instruktionen, Gewährungen und Gewohnheiten, die nicht dem entsprechen, was in diesem Motu Proprio festgelegt wird, sind außer Kraft gesetzt". Das Agatha-Christie- Indult "würde sicherlich unter dieses Verbot fallen", schreibt Roche.
Kardinal Nichols indessen hat bereits vor seinem Brief an Roche entschieden, wie die Fragen rund um Traditionis Custodes in seiner Diözese fürs erste beantwortet werden: Er gab den Priestern von Westminster in einer am 22. Juli veröffentlichten E-Mail Bescheid. Dort steht zu lesen, was auch viele deutsche Bischöfe festgestellt gaben: Dass viele Gläubige darum gebeten haben, weiterhin die Messe nach dem Messbuch von 1962 zu feiern.
"Meine Absicht ist es, diesen Anträgen stattzugeben, solange klar ist, dass die Bedingungen des Motu Proprio erfüllt sind und die Absichten des Heiligen Vaters voll akzeptiert werden", so Nichols.
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Übersetzt und redigiert aus dem Original der CNA Deutsch-Schwesteragentur.