Essen - Freitag, 14. Januar 2022, 14:07 Uhr.
Das Bistum Essen hat einen Priester wegen des Verdachts auf sexuelle Vergehen suspendiert. Als Grund heißt es in der kurzen Mitteilung, der Geistliche habe offenbar "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" begangen.
Der Priester hat nach Angaben des Landgerichts Duisburg gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, der bereits im November 2021 erlassen wurde, meldete das "Neue Ruhrwort".
Unterdessen heißt es in weiteren Medienberichten, bei dem mutmaßlichen Täter handle es sich um einen 72-jährigen Priester, der gegenüber einem 17-jährigen Jugendlichen "sexuell übergriffig" geworden und zudem im Besitz von pornographischen Abbildungen gewesen sei. Unklar ist, ob es sich um Missbrauchsmaterial (CSAM) handeln könnte.
Was sind "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung"?
Die Diözese von Bischof Franz-Josef Overbeck teilte unter der Rubrik "Namen und Daten" am vergangenen Dienstag mit, dass der betroffene Priester sein Amt nicht mehr ausüben darf. In der kurzen Pressemeldung heißt es lapidar:
"Das Bistum Essen hat einen Priester suspendiert und ihm die Ausübung seines Dienstes verboten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Last. Der Bischof von Essen hat zudem ein kirchenrechtliches Verfahren angeordnet."
Der Vorwurf der "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" ist jedoch ein weiter Begriff, der für sich wenig Rückschlüsse auf die konkrete Straftat zulässt. Von einigen Parteien und Gruppierungen wird unter dem Begriff der "sexuellen Selbstbestimmung" unter anderem sogar ein sogenanntes "Menschenrecht auf Abtreibung" gefordert.
Während Beobachter über den genauen Gegenstand des Vorwurfes rätseln, wollen verschiedene Medien bereits mehr über die Hintergründe der Suspendierung wissen. So berichtet beispielsweise "Neues Ruhrwort", dass "weitere Medienrecherchen unterdessen übereinstimmend ergaben", dass in dem Verfahren die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft habe bekannt gegeben, dass es sich um einen 72-jährigen Priester handelt, der eine Gemeinde in Mülheim betreut habe, wo es auch zu den Vorfällen gekommen sein soll.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei der Beschuldigte mutmaßlich im Jahr 2018 gegenüber einen 17-Jährigen dreimal sexuell übergriffig geworden sein. Zudem wird ihm der Besitz von "jugendpornographischen Material" zur Last gelegt.
Ob damit Minderjährige und damit Missbrauchsmaterial (CSAM) gemeint ist, ist bislang unklar. CSAM bedeutet "Child Sexual Abuse Material" und wird von Organisationen wie Interpol und Europol verwendet. CSAM soll den Begriff "Kinderpornografie" ersetzen, der unpassend und irreführend ist.
Die Zeitung "Neues Ruhrwort" berichtet weiter, dass der Priester Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt habe, weshalb es nun zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft komme. Der Gerichtstermin sei für März anberaumt.
Essen ist das Heimatbistum des notorischen Priesters und Sexualstraftäters "Peter H.", der weiterhin im Ruhrgebiet ungehindert als pensionierter Geistlicher lebt.
Das Portal "katholisch.de" meldete gestern, zuletzt hätten Staatsanwälte 2019 gegen einen anderen, damals 55-jährigen Priester des Bistums Essen ermittelt. Der Geistliche aus dem Sauerland hatte CSAM-Materialien geladen und wurde 2020 vom Amtsgericht Lüdenscheid wegen "der Beschaffung und des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten" zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 5.000 Euro verurteilt.
Ein ähnliches Urteil wurde diese Woche auch gegen einen Priester in Österreich wegen einer ähnlichen Straftat verhängt, wie CNA Deutsch berichtete.
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