„Die vermeintliche Freiheit in Bezug auf das selbstbestimmte Sterben und das Inanspruchnehmen-Dürfen von Sterbehilfe kann und wird sehr schnell in ihr Gegenteil umkippen.“
Die Päpstliche Akademie für das Leben hat am Montag erklärt, ihr Präsident sei gegen den ärztlich assistierten Suizid, halte aber eine "Gesetzesinitiative" für möglich, die ihn in Italien unter "spezifischen und besonderen Bedingungen" entkriminalisieren würde.
Er verstehe, „dass die gesetzliche Vermittlung unter den Bedingungen, in denen wir uns befinden, der größtmögliche Beitrag zum Gemeinwohl sein kann“.
Gegen ein angebliches "Recht" auf assistierten Suizid spricht sich der bekannte Mediziner Joe Bausch aus, der über 30 Jahre lang als Arzt in der Justizvollzugsanstalt Werl gearbeitet hat.
Sollen Altersheime dazu gezwungen werden, Beihilfe zum Suizid zuzulassen? Ja, beschloss der Zürcher Kantonsrat mit 92 gegen 76 Stimmen.
Das italienische Verfassungsgericht hat am Dienstag ein Referendum zur Entkriminalisierung des ärztlich assistierten Suizids in Italien mit der Begründung blockiert, dass der rechtliche Schutz der Schwachen und Verletzlichen unzureichend sei.
Holländischer Experte rät: Klar am Verbot der Tötung auf Verlangen festzuhalten
Während das italienische Parlament darüber debattiert, ob es einen Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe verabschiedet hat, hat eine Vereinigung katholischer Ärzte betont, dass ein würdiger Tod "keine Abkürzungen nehmen kann".
Fast 60 Organisationen haben einen Artikel kritisiert, der letzte Woche in der Jesuitenzeitschrift "La Civiltà Cattolica" veröffentlicht wurde und die Verabschiedung eines italienischen Gesetzes zur Legalisierung des assistierten Suizids unterstützt
Nachdem italienische Behörden grünes Licht für die erste legale Beihilfe zum Suizid gegeben haben, erklärte die katholische Kirche im Land, dass das Leben "geschützt und verteidigt werden muss".
Prominente Unterstützer für Petition "Beihilfe zum Suizid erlaubt? Aber wo bleibt die Beihilfe zum Leben?"
In Belgien und den Niederlanden sind Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid seit 2002 erlaubt.