Eine Frau mit Down-Syndrom klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen das britische Abtreibungsrecht. Die 27-jährige Heidi Crowter aus Coventry, England, argumentiert, dass die derzeitigen Gesetze Menschen mit Behinderungen diskriminieren, da sie Abtreibungen bis zur Geburt erlauben, wenn das Kind beispielsweise an Trisomie 21 erkrankt ist. Sie kündigte nun ihre Entscheidung an, den EGMR anzurufen, nachdem der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs es abgelehnt hatte, ihren Fall anzuhören. Crowter setzt sich seit 2018 für eine Gesetzesänderung ein, als sie sich der Klage einer Mutter anschloss, deren Sohn das Down-Syndrom hat. Sie argumentiert, das Gesetz sende die Botschaft aus, dass Menschen mit Behinderungen nicht gleichwertig behandelt werden und verletze ihre Menschenrechte. "Im Jahr 2023 werden wir in einer Gesellschaft leben, in der Menschen mit Behinderungen nach der Geburt gleich behandelt werden, aber nicht im Mutterleib", sagte sie in einer Erklärung. Die britische Regierung verteidigt das Gesetz als Abwägung zwischen den Rechten der Frau und den Rechten des ungeborenen Kindes. Abtreibung sei eine persönliche Entscheidung und Frauen sollten Zugang zu sicheren und legalen Dienstleistungen haben. Das Berufungsgericht entschied im November 2022, dass das Gesetz nicht rechtswidrig sei und die Rechte von lebenden Menschen mit Behinderungen nicht verletze. Crowters Fall wird sowohl von Behindertenrechtsgruppen als auch von Pro-Life-Organisationen unterstützt. Ross Hendry, Geschäftsführer von CARE, einer christlichen Wohltätigkeitsorganisation, die sich für das Leben einsetzt, sagte: "Es ist völlig falsch, dass Behinderung ein Grund für eine Abtreibung vor der Geburt ist. Würden wir ein Gesetz akzeptieren, das Abtreibung bis zur Geburt aufgrund von Geschlecht oder Rasse erlaubt? Der gegenwärtige Ansatz vermittelt die Botschaft, dass das Leben von Menschen mit Behinderungen weniger wert ist als das von anderen". Lynn Murray, Sprecherin von Don't Screen Us Out und Mutter von Rachel, die das Down-Syndrom hat, sagte: "Es ist inspirierend zu sehen, dass Heidi mit ihrem bahnbrechenden Fall nun bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geht. Als Mutter einer 23-jährigen Tochter mit Down-Syndrom sehe ich jeden Tag den einzigartigen Wert, den sie für unsere Familie hat, und den positiven Einfluss, den sie auf andere in ihrer Umgebung ausübt. Sollte Crowter ihren Fall vor dem EGMR gewinnen, könnte dies Auswirkungen auf alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarates haben, die an dessen Entscheidungen gebunden sind. Crowter hofft, dass ihr Fall andere dazu inspirieren wird, sich für ihre Rechte und ihre Würde einzusetzen. "Ich gehe mit diesem Fall nach Straßburg, weil es eine echte Diskriminierung ist, wenn Menschen mit Behinderungen anders behandelt werden", sagt sie.
Angesichts des Verbots stillen Gebets in "Zensurzonen" rund um Abtreibungskliniken hat ein führender afrikanischer Kardinal am Dienstag äusserst scharfe Kritik an der Politik westlicher Länder geführt.
Die Päpstliche Akademie für das Leben hat am Montag erklärt, ihr Präsident sei gegen den ärztlich assistierten Suizid, halte aber eine "Gesetzesinitiative" für möglich, die ihn in Italien unter "spezifischen und besonderen Bedingungen" entkriminalisieren würde.
Für Imre Téglásy, Direktor von Human Life International Ungarn, ist sein Leben ein Wunder von Gott.
IMABE: Nur ein internationales Verbot kann Rechte von Frauen und Kindern schützen
Wenige Tage bevor das portugiesische Parlament einen neuen Gesetzentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe beraten soll, hat die Pro-Life-Bewegung in mehreren portugiesischen Städten zu einer Kundgebung aufgerufen.
Behörden in Großbritannien haben am Freitag die Anklage gegen eine Frau "vorest" fallen gelassen, die wegen stillen Gebets in einer Zensurzone um eine Abtreibungsklinik festgenommen wurde.
Wissenschaftler wollen die Debatte um psychische Folgen nach Abtreibung auf eine sachliche Ebene heben
Weil sie "möglicherweise" gebetet haben, sind in Großbritannien mehrere Menschen festgenommen worden. Nun äußerte sich der britische Premierminister Rishi Sunak zum Fall von Isabel Vaughan-Spruce, die von ADF International unterstützt wird.
Gegen ein angebliches "Recht" auf assistierten Suizid spricht sich der bekannte Mediziner Joe Bausch aus, der über 30 Jahre lang als Arzt in der Justizvollzugsanstalt Werl gearbeitet hat.
Der Oberste Gerichtshof der USA hat am 24. Juni mit einem 6:3-Urteil die Urteile Roe v. Wade und Planned Parenthood v. Casey aufgehoben und damit die Frage der Abtreibungspolitik wieder den Bundesstaaten überlassen.
Das Weiße Haus hat Gewalt und Drohungen durch Abtreibungsaktivisten in den USA verurteilt.
Sollen Altersheime dazu gezwungen werden, Beihilfe zum Suizid zuzulassen? Ja, beschloss der Zürcher Kantonsrat mit 92 gegen 76 Stimmen.
Der ehemalige Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen wurde zum Vorsitzenden gewählt.
Hunderttausende hellblau gekleidete Menschen, die Transparente und Fahnen trugen, marschierten am Samstag in mehr als 70 Städten Kolumbiens, um das Leben des ungeborenen Kindes zu verteidigen und sich gegen die Abtreibung auszusprechen.
Thomas Rachel, religionspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die geplante Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche kritisiert.
Die Plattform "Recht auf Leben" in Spanien hat am Mittwoch vor dem Senat des Landes gegen einen Gesetzentwurf protestiert, der die "Belästigung" von Frauen beim Betreten von Abtreibungskliniken unter Strafe stellen würde.
Anti-Abtreibungsaktivisten erklärten am Dienstag, sie hätten Ende März 115 abgetriebene Babys von einem Fahrer eines medizinischen Entsorgungsunternehmens erhalten, um den ungeborenen Kindern ein würdiges Begräbnis zu ermöglichen.
Für den Schutz ungeborener Kinder und gegen die "Sterbehilfe" haben am Samstag rund 2.000 Menschen beim "2. Münchner Marsch fürs Leben" demonstriert.
Bericht: Baby-Business-Agenturen wollen trotz Kriegs mit ihren Geschäften weitermachen