Das Werbeverbot für Abtreibung soll auf Wunsch der Bundesregierung bald aufgehoben werden. Der betreffende Paragraph des Strafgesetzbuches, Paragraph 219a, soll gekippt werden, sodass Ärzte künftig Abtreibung öffentlich als Dienstleistung anbieten dürften. Lebensschützer warnen schon lange vor einem weiteren Dammbruch. So betont beispielsweise die "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA), dieser Beschluss lasse "vorgeburtliche Kindstötungen wie jede andere medizinische Leistung oder Heilbehandlung erscheinen und versieht sie mit dem Anschein der Legitimität".
Stille Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsorganisation dürfen also verboten werden?