Nun soll es also vor das Bundesverfassungsgericht gehen: Mittlerweile sollen offenbar gleich drei Eilanträge dem BVerfG mittlerweile vorliegen. Wie CNA Deutsch bereits am Donnerstag berichtete, möchte unter anderem das Berliner Institut Sankt Phillip Neri in die nächste Instanz gehen, nachdem die Klage gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste auch in zweiter Instanz am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen wurde. Wie CNA Deutsch am Karfreitag erfuhr, haben demnach zwei weitere Personen einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt.