Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat den neuen Ritus der offiziellen Beauftragung der Katecheten in der katholischen Kirche vorgestellt
In Rheinland-Pfalz gilt nun für Gottesdienste die sogenannte "3G-Regel" (getestet, genesen, geimpft). In der aktuellen Corona-Verordnung, die bis zum 15. Dezember vorerst gültig bleibt, wird festgelegt, dass im gesamten Bundesland Gottesdienste nur dann besucht werden dürfen, wenn man einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen kann. Andernfalls ist ein negativer Corona-Test nötig. Kritik an dieser Verordnung kommt derweil vom Katholischen Büro in Mainz.
Die österreichische Bischofskonferenz lockert die Corona-Schutzbestimmungen für Gottesdienste. Die neue Rahmenordnung tritt ab dem morgigen Donnerstag, dem 10. Juni, in Kraft.
In einer Erklärung forderte der Primas ein dringendes Treffen mit den Behörden und erklärte, die katholische Kirche suche rechtlichen Beistand bezüglich neuen Maßnahmen.
Ein katholischer Priester wird am heutigen Donnerstag gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste durch die schottische Regierung klagen
Nach der Klage der Bischöfe gegen die "totale dumme" Beschränkung der Zahl der Gottesdienstbesucher in Frankreich und dem Protest vieler Katholiken hat der Staatsrat eine Teilnahmbeschränkung wieder aufgehoben,
Das kirchliche Leben öffnet sich ab 15. Mai auch in Österreich wieder, nachdem die Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie gelockert werden.
"Wir wissen, dass es unverantwortlich ist, sich einer Ansteckung auszusetzen - vor allem, weil dies bedeutet, auch andere einer Ansteckung auszusetzen, und weil es indirekt eine Krise des Gesundheitssystems begünstigen kann, die wir in unserem Land nicht wollen."
In den deutschsprachigen Ländern könnten schon bald wieder öffentliche Gottesdienste möglich sein. Während es in Österreich und der Schweiz schon ein konkretes Datum für erste Lockerungen gibt, verdichten sich auch in Deutschland die Anzeichen, dass die heiligen Messen bald wieder von Gläubigen besucht werden können.
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