Anwendung von Amoris Laetitia der argentinischen Bischöfe ist keine lehramtliche Änderung

"Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat und dass er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein? Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen." Jesus im Matthäusevangelium (Mt 19,1-6)
Michal Jarmoluk via Pixabay

Entgegen Meldungen, die einige Medien in den letzten Tagen verbreitet haben, stellt ein Dokument mit "grundlegenden Kriterien" zur Anwendung des nachsynodalen apostolischen Schreibens Amoris Laetitia, das von den Bischöfen der Region Buenos Aires in Argentinien veröffentlicht und von Papst Franziskus gelobt wurde, keine Änderung in der katholischen Lehre bezüglich des Zugangs wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten dar.

Link-Tipp: CNA Deutsch-Zeitleiste zu Amoris Laetitia.

Was geschehen war: Die Bischöfe der Seelsorgeregion Buenos Aires wandten sich vor Kurzem an die Priester ihres Gebietes mit einem Schreiben des Titels "Grundlegende Kriterien zur Anwendung des VIII. Kapitels von Amoris Laetitia". Das Dokument versucht, "einige Mindestkriterien zu vereinbaren"  in Bezug auf "einen möglichen Zugangs einiger weiderverheiratet Geschiedener zu den Sakramenten".

Die kirchlichen Würdenträger sandten ihre Richtlinien auch an Papst Franziskus, der in einem Brief versicherte, das Dokument "sei sehr gut und verdeutliche genau den Sinn des VIII. Kapitels von Amoris Laetitia."

"Es gibt keine anderen Interpretationen" erklärte der Papst, der seine Zuversicht aussprach, dass die Leitlinien "viel Gutes bewirken werden."

Für einige englischsprachige Medien jedoch hätte Papst Franziskus ein Dokument für gültig erklärt, das den wiederverheirateten Geschiedenen ohne jegliche Einschränkung den Zugang zum Sakrament der Eucharistie gewähren würde.

Das ist nicht der Fall.

Die Bischöfe der Region Buenos Aires verweisen ihre Priester darauf, dass "man nicht von einer 'Erlaubnis' des Zugangs zu den Sakramenten sprechen sollte, sondern von einem Prozess der Entscheidungsfindung, der von einem Hirten begleitet wird."

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Dieser Prozess, betonen sie, "ist eine persönliche und personale Entscheidungsfindung".

"Die pastorale Begleitung ist ein Akt der 'via caritatis'. Sie ist eine Einladung, den 'Weg Jesu, der Barmherzigkeit und der Integration' zu gehen."

Die Bischöfe merken an, dass "dieser Weg der pastoralen Liebe des Priesters bedarf, der den Büßenden aufnimmt und aufmerksam zuhört, ihm das mütterliche Antlitz der Kirche zeigt und zugleich seine rechte Gesinnung und den guten Vorsatz, sein Leben ganz in das Licht des Evangeliums und die Ausübung der Nächstenliebe zu stellen, entgegennimmt."

"Dieser Weg endet nicht notwendigerweise bei den Sakramenten, sondern kann sich dahin bewegen, sich in anderen Formen mehr ins Leben der Kirche zu integrieren: eine stärkere Präsenz in der Gemeinschaft, die Teilnahme an Gebets- oder Meditationsgruppen, der Einsatz in verschiedenen kirchlichen Dienste, etc." heißt es weiter.

Das Dokument besagt auch, "wenn es die konkreten Umstände des Paares ermöglichen, vor allem wenn beide Christen sind und einen Weg des Glaubens gehen, kann man ihnen den Vorschlag unterbreiten, in Enthaltsamkeit zu leben."

Das nachsynodale apostolische Schreiben Amoris Laetitia, so die Bischöfe "ignoriert die Schwierigkeiten dieser Option nicht und lässt die Möglichkeit offen, das Sakrament der Versöhnung aufzusuchen, wenn man in diesem Vorsatz scheitert."

"In anderen, komplexeren, Umständen und wenn man keine Nichtigkeitserklärung erhält, kann die genannte Option faktisch nicht möglich sein" erkennen sie an und verweisen aber darauf, dass "ein Weg der Entscheidungsfindung trotzdem möglich ist."

"Wenn sie dazu gelangen, zu erkennen, dass es in einem konkreten Fall Einschränkungen gibt, die die Verantwortung und die Schuld abschwächen, vor allem wenn eine Person in weitere Verfehlungen fallen und den Kindern der neuen Verbindung Schaden zufügen würde, öffnet Amoris Laetitia eine Zugang zu den Sakramenten der Versöhnung und der Eucharistie."

"Dies disponiert die Person ihrerseits, weiter zu wachsen und zu reifen mit der Kraft der Gnade" heißt es weiter.

Die Bischöfe verweisen darauf, dass "eine 'neue Verbindung, die aus einer kürzlich erfolgten Scheidung herrührt' oder 'die Situation einer Person, die ihren familiären Verpflichtungen wiederholt nicht nachgekommen ist' besonderer Sorgfalt bedürfen."

"Ebenso wenn eine Art von Rechtfertigung oder Zurschaustellung der eigenen Situation vorliegt, so 'als wäre diese Teil des christlichen Ideals'. In diesen schwierigeren Fällen müssen wir Hirten mit Geduld weiter begleiten und eine Weg der Integration vermitteln" erklären die Bischöfe.

Die Bischöfe weisen auch darauf hin, dass es "angebracht sein könnte, dass ein eventueller Zugang zu den Sakramenten auf vertrauliche Weise geschehe, vor allem wenn Konfliktsituationen vorauszusehen sind."     

In jedem Fall, betonen sie, "darf man nicht aufhören, die Gemeinschaft zu begleiten, damit sie in einem Geist des Verstehens und des Annehmens wachse."

Den Text des vollständigen Dokuments kann hier aufgerufen werden:

http://www.aica.org/25025-obispos-de-la-region-buenos-aires-dan-criterios-pastorales-sobre.html