Nach Missbrauchsstudie: Erzbischof Burger lässt Porträts seiner Vorgänger entfernen

Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger.
Erzbistum Freiburg

Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger hat nach der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie für sein Erzbistum veranlasst, die offiziellen Porträts seiner unmittelbaren Vorgänger Robert Zollitsch und Oskar Saier in der Bistumszentrale abzuhängen.

Wie die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag berichtete, hätten die Ölgemälde der beiden Erzbischöfe in einer Art „Ahnengalerie“ an den Flurwänden neben dem Bischofsbüro gehangen.

Die Missbrauchsstudie, die am Dienstag veröffentlicht wurde, hat erklärt, die Saier, der von 1978 bis 2002 im Amt war, und sein Nachfolger Zollitsch, der bis 2013 als Erzbischof tätig und mehrere Jahre Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) war, hätten „in Fällen der Beschuldigung eines Klerikers wegen sexuellen Missbrauchs bzw. sexualisierter Gewalt gegenüber einer minderjährigen Person ein konkretes Vertuschungsverhalten praktiziert“.

Konkret habe Saier es grundsätzlich abgelehnt, „in Missbrauchsangelegenheiten gegen beschuldigte und/oder verurteilte Priester kanonische Voruntersuchungen einzuleiten oder diesbezüglich auch nur substantiierte Erwägungen anzustellen. Ferner war er nicht bereit, staatliche Strafverfolgungsbehörden zu unterrichten oder bei den Ermittlungen zu unterstützen.“

Zollitsch habe als Personalreferent unter Saier „mit großer Wahrscheinlichkeit einen gewichtigen Einfluss auf personelle Maßnahmen und sonstige Entscheidungen im Zusammenhang mit Missbrauchsbeschuldigungen gehabt hat. Ungeachtet dessen muss angenommen werden, dass er nicht eigenmächtig gehandelt, sondern Erzbischof Dr. Saier einbezogen hatte. Die faktische Mitwirkung von Generalvikar Dr. Bechtold dürfte eher von geringerer Bedeutung gewesen sein.“

„Eine Verschriftung der Vorgänge (Gespräche, Befragungen, Anweisungen u. a.) war bei Missbrauchsbeschuldigungen während beider Episkopate weitgehend unterblieben“, so die Studie. „Inhaltlich relevantes eingehendes (Missbrauchs-)Schriftgut wurde in manchen Fällen entweder von vornherein nicht zu den Akten genommen oder alsbald danach – vor dem Tod des Beschuldigten – aus den Akten entfernt. Da es dauerhaft verschwunden blieb, muss von dessen physischer Vernichtung ausgegangen werden.“

Die Studie wirft Zollitsch vor, auch dann keine „Verhaltensänderung“ vorgenommen zu haben, als ab dem Aufkommen des Missbrauchsskandals in Deutschland im Jahr 2010 Papst Benedikt XVI. „die Befolgung des kanonischen Rechts ausdrücklich angemahnt und Dr. Zollitsch selbst seit 2010 gegenüber der Öffentlichkeit allgemein eingeräumt hatte, dass in der katholischen Kirche in Missbrauchsfällen Fehler begangen und die Betroffenen nicht ausreichend in den Blick genommen worden seien“.