Erzbischof Zollitsch gibt wegen Missbrauchsstudie Bundesverdienstkreuz zurück

Erzbischof Robert Zollitsch
screenshot / robert-zollitsch.de

Der ehemalige Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch hat angekündigt, sein Bundesverdienstkreuz zurückzugeben und auf das Privileg zu verzichten, im Freiburger Münster bestattet zu werden. Hintergrund ist die am Dienstag veröffentlichte Missbrauchsstudie, die ihm selbst und seinem Vorgänger, Erzbischof Oskar Saier, „in Fällen der Beschuldigung eines Klerikers wegen sexuellen Missbrauchs bzw. sexualisierter Gewalt gegenüber einer minderjährigen Person ein konkretes Vertuschungsverhalten“ vorwirft.

Ein Sprecher von Zollitsch habe erklärt, der Erzbischof verzichte „bereits seit geraumer Zeit im Stillen“ auf die Ausübung bischöflicher Privilegien, berichtete die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA).

Am Dienstag hatte Zollitsch nach Veröffentlichung der Studie mitteilen lassen: „Alterzbischof Dr. Robert Zollitsch hat sich aus Rücksicht auf die Betroffenen von sexualisierter Gewalt und aus Respekt vor einer notwendigen und vollständigen Aufarbeitung Schweigen auferlegt. Er selbst wird sich zu dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe ‚Machtstrukturen und Aktenanalyse‘ nicht äußern.“

„Herr Dr. Zollitsch stellt sich und seine eigenen persönlichen und rechtlichen Belange ausdrücklich hintan“, hieß es weiter. „Der Alterzbischof steht zu seinem Bekenntnis vom 6. Oktober 2022, in dem er sich ausdrücklich zu seiner Schuld bekannt hatte: ‚Ich habe mit meinem damaligen Verhalten und Handeln, Dokumentieren und Entscheiden gravierende Fehler gemacht und die Gefahren – auch von erneutem Missbrauch – verkannt.‘“

Die Missbrauchsstudie hatte erklärt, dass Zollitsch als Personalreferent unter Saier „mit großer Wahrscheinlichkeit einen gewichtigen Einfluss auf personelle Maßnahmen und sonstige Entscheidungen im Zusammenhang mit Missbrauchsbeschuldigungen gehabt hat. Ungeachtet dessen muss angenommen werden, dass er nicht eigenmächtig gehandelt, sondern Erzbischof Dr. Saier einbezogen hatte. Die faktische Mitwirkung von Generalvikar Dr. Bechtold dürfte eher von geringerer Bedeutung gewesen sein.“

„Eine Verschriftung der Vorgänge (Gespräche, Befragungen, Anweisungen u. a.) war bei Missbrauchsbeschuldigungen während beider Episkopate weitgehend unterblieben“, so die Studie. „Inhaltlich relevantes eingehendes (Missbrauchs-)Schriftgut wurde in manchen Fällen entweder von vornherein nicht zu den Akten genommen oder alsbald danach – vor dem Tod des Beschuldigten – aus den Akten entfernt. Da es dauerhaft verschwunden blieb, muss von dessen physischer Vernichtung ausgegangen werden.“

Die Studie wirft Zollitsch vor, auch dann keine „Verhaltensänderung“ vorgenommen zu haben, als ab dem Aufkommen des Missbrauchsskandals in Deutschland im Jahr 2010 Papst Benedikt XVI. „die Befolgung des kanonischen Rechts ausdrücklich angemahnt und Dr. Zollitsch selbst seit 2010 gegenüber der Öffentlichkeit allgemein eingeräumt hatte, dass in der katholischen Kirche in Missbrauchsfällen Fehler begangen und die Betroffenen nicht ausreichend in den Blick genommen worden seien“.