Papst Franziskus kreiert am 30. September zahlreiche neue Kardinäle

Papst Franziskus
Vatican Media

Papst Franziskus hat angekündigt, am 30. September zahlreiche neue Kardinäle zu kreieren. Damit wird die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle bei weit über 130 liegen, obwohl laut geltendem Kirchenrecht die Höchstzahl „nicht mehr als 120 betragen“ darf.

Unter den neuen Kardinälen befinden sich drei Präfekten von vatikanischen Dikasterien, nämlich Robert Francis Prevost OSA als Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe, Claudio Gugerotti als Präfekt des Dikasteriums für die orientalischen Kirchen, und der erst vor wenigen Tagen ernannte umstrittene neue Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre, der argentinische Erzbischof Víctor Manuel Fernández.

Außer jenen drei Präfekten vatikanischer Dikasterien kündigte der Pontifex an, 15 weitere wahlberechtigte Kardinäle zu kreieren:

  • Erzbischof Emil Paul Tscherrig (Schweiz), Nuntius in Italien und San Marino
  • Erzbischof Christoph Pierre (Frankreich), Nuntius in den USA
  • Patriarch Pierbattista Pizzaballa von Jerusalem
  • Erzbischof Stephen Brislin von Kapstadt in Südafrika
  • Erzbischof Ángel Sixto Rossi SJ von Córdoba in Argentinien
  • Erzbischof Luis José Rueda Aparicio von Bogotá in Kolumbien
  • Erzbischof Grzegorz Ryś von Łódź in Polen
  • Erzbischof Stephen Ameyu Martin Mulla von Juba im Südsudan
  • Erzbischof José Cobo Cano von Madrid in Spanien
  • Erzbischof Protase Rugambwa, der Koadjutorerzbischof von Tabora in Tansania
  • Bischof Sebastian Francis von Penang in Malaysia
  • Bischof Stephen Chow Sau-yan SJ von Hongkong
  • Bischof François-Xavier Bustillo OFMConv von Ajaccio in Frankreich
  • Weihbischof Américo Manuel Alves Aguiar von Lissabon in Portugal
  • Pater Ángel Fernández Artime SDB, Generaloberer der Salesianer Don Boscos

Eher ungewöhnlich ist die Ernennung eines Nuntius im aktiven Dienst zum Kardinal. Papst Franziskus ernannte gleich zwei.

Ebenfalls ungewöhnlich ist, dass der Generalobere einer Gemeinschaft zum Kardinal kreiert werden soll. Pater Ángel Fernández Artime SDB wird im am 30. September erst 63 Jahre alt sein.

Zwei der Ernennungen von Papst Franziskus sind, wie er selbst, Jesuiten.

Dass ein Weihbischof Kardinal wird, ist auch ungewöhnlich. Das Patriarchat von Lissabon, wie das Metropolitanbistum offiziell heißt, hat somit neben dem Erzbischof, Kardinal Manuel Clemente, noch einen zweiten Kardinal.

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Das Erzbistum Tabora in Tansania wird ab 30. September einen Koadjutorerzbischof haben, der Kardinal ist, und einem Erzbischof zur Seite steht, der kein Kardinal ist.

Derzeit gibt es 121 wahlberechtigte Kardinäle. Bis zum 30. September werden zwei davon 80 Jahre alt und verlieren ihr Stimmrecht bei einem Konklave. Durch 18 neue Kardinäle wird das Kardinalskollegium auf 137 Kardinäle aufgestockt.

Papst Johannes Paul II. hatte in der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis von 1996 festgelegt: „Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf nicht mehr als 120 betragen.“ Die Apostolische Konstitution ist weiterhin kirchenrechtlich in Kraft.

Neben den neuen wahlberechtigten Kardinälen will Papst Franziskus auch drei Kardinäle kreieren, die ihr 80. Lebensjahr schon vollendet haben. Dabei handelt es sich zunächst um Erzbischof Agostino Marchetto, der für seine Interpretation des Zweiten Vatikanischen Konzils in Kontinuität zum bisherigen Lehramt bekannt ist, was sowohl von Papst Benedikt XVI. als auch von Papst Franziskus gepriesen wurde.

Auch Erzbischof Diego Padrón Sánchez, der emeritierte Oberhirte von Cumaná in Venezuela und Pater Luis Pascual Dri OFMCap vom Heiligtum Unserer Lieben Frau von Pompei in Buenos Aires in Argentinien, werden am 30. September den Kardinalspurpur empfangen.

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