Vatikan bestätigt: Asche darf nach Kremation nicht verstreut werden

Friedhof (Symbolbild)
Joy Real / Unsplash

Kardinal Víctor Fernández, der Präfekt des Glaubensdikasteriums, hat das 2016 ausgesprochene Verbot, die Asche eines Verstorbenen nach einer Kremation zu verstreuen, bekräftigt.

Kardinal Maria Zuppi, Erzbischof von Bologna, hatte am 30. Oktober einen Brief an das Dikasterium für die Glaubenslehre geschrieben, worin er zwei Fragen zur Aufbewahrung der Asche Verstorbener stellte.

Er informierte das Dikasterium darüber, er habe in der Erzdiözese Bologna eine Kommission ins Leben gerufen, um auf die zunehmende Tendenz zu reagieren, Leichen zu kremieren und ihre Asche in der Natur zu verstreuen.

Als Reaktion auf diese Anfrage bekräftigte Fernández in einem auf den 9. Dezember datierten Dokument, das von Papst Franziskus gutgeheißen wurde, das Verbot der Verstreuung von Asche und ging auf die weiteren Fragen Zuppis ein.

Ein „fester und dauerhafter, heiliger Ort“ könne speziell für die Sammlung und Aufbewahrung der Asche verstorbener Katholiken eingerichtet werden. Hierbei sei wichtig, die Identität jeder verstorbenen Person festzuhalten, um deren Namen und Erinnerung zu bewahren.

Es sei möglich, dass die kirchliche Autorität einen Antrag einer Familie genehmigt, einen kleinen Teil der Asche eines Verwandten an einem „für die Familiengeschichte bedeutsamen Ort“ angemessen aufzubewahren.

Dies setze jedoch voraus, dass alle Formen von „pantheistischen, naturalistischen oder nihilistischen Missverständnissen“ ausgeschlossen sind. Außerdem müsse die Asche des Verstorbenen an einem „heiligen Ort“ gelagert werden.

Verbot der Ascheverstreuung von 2016

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Schon 2016 hatte Kardinal Gerhard Müller, der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, eine Instruktion verfasst, die sich mit der Beerdigung Verstorbener und der Aufbewahrung der Asche bei Feuerbestattungen befasste (CNA Deutsch berichtete).

In dieser Instruktion heißt es: „Die Kirche bevorzugt weiterhin die Beerdigung des Leichnams, die eine größere Wertschätzung für die Verstorbenen zeigt. Aber die Feuerbestattung ist nicht verboten, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.“

„Wenn aus legitimen Gründen die Wahl der Feuerbestattung getroffen wird, ist die Asche des Verstorbenen in der Regel an einem heiligen Ort aufzubewahren, also auf einem Friedhof oder, wenn es angebracht ist, in einer Kirche oder an einem für diesen Zweck von der zuständigen kirchlichen Autorität bestimmten Ort“, hieß es weiter.

Aus diesem Grund sei die wahllose Verstreuung der Asche Verstorbener auch weiterhin nicht erlaubt, oder deren Übertragung in andere Gegenstände und dergleichen. Auch eine Aufbewahrung von Urnen an Wohnorten sei weiterhin unerlaubt, es sei denn, es gebe örtliche Ausnahmefälle, so Müller im Jahr 2016.

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