Gericht verurteilt Kardinal Ouellet nach Ausschluss von Ordensfrau zu Geldstrafe

Kardinal Marc Ouellet
Bohumil Petrik/CNA Deutsch

Ein französisches Gericht in Lorient hat am Mittwoch den kanadischen Kardinal Marc Ouellet PSS, die Gemeinschaft der Dominikanerinnen vom Heiligen Geist in Pontcallec und zwei Apostolische Visitatoren, Jean-Charles Nault und Maylis Desjobert, wegen der Entlassung der Ordensfrau Marie Ferréol zu Geldstrafen verurteilt, wie die französische Publikation Riposte-catholique berichtete.

Ferréol lebte seit 1987 ohne nennenswerte Zwischenfälle, wie es heißt, in dem Kloster. 2011 prangerte die 57-Jährige „Entgleisungen und schlimme Vorfälle“ in der Gemeinschaft an. Daraufhin sei die Situation eskaliert, argumentierte ihre Anwältin.

Nach 34 Jahren Ordensleben wurde sie im Oktober 2020 nach einem Besuch von Kardinal Ouellet aus ihrer Gemeinschaft entlassen. Mit bürgerlichem Namen heisst sie Sabine Baudin de la Valette.

Wie die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) berichtete, wurde nie öffentlich bekannt, was genau ihr vom Vatikan vorgeworfen wurde. Eine Beschwerde bei Papst Franziskus gegen die Entlassung sei erfolglos geblieben.

Laut dem englischen Nachrichtenportal The Tablet war Ouellet von Papst Franziskus beauftragt worden, eine Apostolische Visitation bei der Gemeinschaft der Dominikanerinnen vom Heiligen Geist in Pontcallec durchzuführen. Konkret ging es um „Missbrauchsfälle und Exorzismen“.

Das Gericht stellte nun fest, dass das von Ouellet unterzeichnete Exklaustrationsdekret nicht rechtskräftig ist: „Es wurde nicht nachgewiesen, dass das von Kardinal Ouellet unterzeichnete Exklaustrationsdekret […] irgendeine päpstliche Zustimmung erhalten hätte.“

Nach dem Urteil des Gerichts „muss im Kirchenrecht wie im Zivilrecht derjenige, der behauptet, delegiert zu sein, seine Delegation nachweisen“. Kardinal Ouellet habe jedoch kein spezielles Mandat des Papstes vorgelegt und sei daher nicht befugt gewesen, in einer Ordensgemeinschaft Entlassungsdekrete zu vollstrecken. Alle Dekrete seien vom Kardinal oder seinem Sekretär unterzeichnet worden.

Außerdem zeigte sich das Gericht „überrascht“, dass Ouellet „nicht in den Ausstand getreten ist, in seiner Eigenschaft als enger Freund einer der Schwestern des Instituts der Dominikanerinnen vom Heiligen Geist“.

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Der Gemeinschaft der Dominikanerinnen vom Heiligen Geist in Pontcallec warf das Gericht unter anderem vor, das Entlassungsverfahren nicht korrekt eingehalten zu haben. Es habe keine vorherige Verwarnung und keinen Grund für die Entlassung seitens der Gemeinschaft gegeben.

Außerdem habe die Gemeinschaft bei der Entlassung ihre Fürsorgepflicht verletzt. Ferréol sei kein finanzieller Ausgleich angeboten worden, der es ihr ermöglicht hätte, „nach 34 Jahren Ordensleben und Diensten für ihre Gemeinschaft im Geiste der Gerechtigkeit und der Liebe, wie sie im kanonischen Recht festgelegt sind, angemessene zivile Lebensbedingungen zu genießen“.

In Bezug auf die beiden Apostolischen Visitatoren Jean-Charles Nault und Maylis Desjobert stellte das Gericht fest, dass Nault die „Ausübung der grundlegenden Verteidigungsrechte beeinträchtigt“ habe. Jede Person habe unabhängig von ihrem Status „das Recht, die genaue Art der ihr vorgeworfenen Handlungen zu kennen, bevor ihr eine Strafe zugestellt wird“.

„Die Visitatoren waren nicht befugt gewesen, die Regeln des Kirchenrechts und die allgemeinen Rechtsgrundsätze […] zu ignorieren“, so das Gericht.

Das Gericht verurteilte die Gemeinschaft, Kardinal Ouellet und die Apostolischen Visitatoren zu Geldstrafen. Nach der Urteilsverkündung erklärten die Verteidiger der Dominikanerinnen und die Apostolischen Visitatoren sofort, Berufung einzulegen.

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