Designierter Osnabrücker Bischof Meier wird 65

Bischof Dominicus Meier OSB
screenshot / YouTube / Erzbistum Paderborn

Noch vor seiner Amtseinführung feiert der designierte Osnabrücker Bischof Dominicus Meier am heutigen Mittwoch seinen 65. Geburtstag. Papst Franziskus hatte den bisherigen Paderborner Weihbischof am 28. Mai zum Bischof von Osnabrück ernannt. Die Amtseinführung soll erst am 8. September erfolgen.

Meier war 1982 in die Abtei Königsmünster eingetreten. Zwölf Jahre lang, von 2001 bis 2013, wirkte er als Abt. Seit 2015 war er Weihbischof in der Erzdiözese Paderborn. Meier ist promovierter und habilitierter Kirchenrechtler und lehrte an der Hochschule der Pallotiner in Vallendar.

Erzbischof Udo Bentz von Paderborn erklärte: „Das Erzbistum und ich persönlich gratulieren von Herzen zum 65. Geburtstag von Weihbischof Dominicus. Als Benediktiner, langjähriger Abt der Abtei Königmünster, Offizial des Paderborner Erzbischofs und Weihbischof im Erzbistum Paderborn hat er viele Lebensjahre verantwortungsvoll und inspirierend hier gewirkt.“

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Bentz sprach von „Wehmut“, da Meier in wenigen Monaten „seine aktuelle Wirkungsstätte verlässt und am 8. September als neuer Bischof von Osnabrück eingeführt wird“.

„Der heilige Benedikt ist Weihbischof Dominicus Vorbild, in und durch die benediktinische Mönchsregel erhält er Orientierung und Inspiration“, so Bentz. „Wir schätzen die Impulse von Weihbischof Dominicus sehr. Mögen ihm noch viele Lebensjahre geschenkt sein.“

Beim Synodalen Weg stimmte Meier bei der Forderung nach weiblichen Diakonen bzw. dem Zugang von Frauen zum sakramentalen Amt mit „Ja“, ebenso bei der Forderung nach regelmäßiger Taufspendung durch Laien sowie der Laienpredigt im Rahmen der Messe. Mit Blick auf die priesterliche Ehelosigkeit stimmte er für den Beschluss, sie optional zu machen. In Sachen Homosexualität votierte Meier sowohl für die Einführung von Segensfeiern als auch für Forderungen wie: „Der Zugang zu den kirchlichen Weiheämtern und pastoralen Berufen muss auch für inter- und transgeschlechtliche Getaufte und Gefirmte, die eine Berufung für sich spüren, im jeweiligen Einzelfall geprüft werden und darf nicht pauschal ausgeschlossen sein.“