Redaktion - Dienstag, 29. Oktober 2024, 12:00 Uhr.
Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke OSB hat einen neuen Gesetzentwurf zur weiteren Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes gegenüber CNA Deutsch scharf kritisiert: „Auch staatlicherseits hat das Bundesverfassungsgericht 1993 eindeutig festgehalten, dass das grundgesetzlich geschützte Recht auf Leben auch für ungeborene Menschen gilt. Der aktuelle Vorstoß verschiedener Gruppen, Abtreibungen für rechtmäßig zu erklären, ist damit klar verfassungswidrig.“
Der Entwurf, der von 26 Lobby-Organisationen wie „Pro Familia“, dem Deutschen Frauenrat, ver.di und Amnesty International ins Spiel gebracht wurde, fordert eine „neu zu regelnde Vorschrift zum Schutz der Schwangeren in Leben und körperlicher Unversehrtheit und reproduktiver Gesundheit“, wie 1000plus News berichtete. Lobby-Organisationen können keine Gesetzentwürfe unmittelbar in den politischen Gesetzgebungsprozess einbringen, durch Vorarbeiten auf diesen Prozess hin aber durchaus Einfluss nehmen.
Hanke betonte die unveränderliche Lehre der Kirche zu Abtreibung: „Für die katholische Kirche steht der Schutz des ungeborenen Lebens nicht zur Diskussion. Der Mensch ist Mensch von Anfang an, eine Tötung ist nicht erlaubt, wie Papst Franziskus immer wieder öffentlich betont.“
Angesichts der ökologischen Krise sei in den letzten Jahrzehnten besonders betont worden, dass die Schöpfung als Geschenk Gottes geschützt und bewahrt werden müsse, erklärte der Bischof. Dabei betonte er, dass dieser Auftrag zum verantwortungsvollen Umgang sich auch auf das menschliche Leben erstrecke, welches „Teil der Natur und zugleich als Ebenbild Gottes mit unendlicher Würde ausgestattet ist“.
Hanke kritisierte zudem, dass das Ziel der rechtlichen Konzeption einer „rechtswidrigen, aber straffreien“ Abtreibung verfehlt wurde. Ursprünglich, so Hanke weiter, sei es das ausdrückliche Ziel des Verfassungsgerichts gewesen, das ungeborene Leben zu schützen.
Die Richter seien davon ausgegangen, dass der Verzicht auf Strafen möglicherweise zu einer Verringerung der Abtreibungen führe und das Leben so effektiver geschützt werde als durch eine Indikationsregelung: „Wir sehen heute gerade auch an dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf, dass dies nicht gelungen ist: statt das Leben zu schützen, soll die Tötung der Ungeborenen nun zu Recht werden.“
In seinem Urteil habe das Bundesverfassungsgericht zudem betont, dass der Gesetzgeber verpflichtet sei, die Auswirkungen der Regelung zu beobachten und bei Bedarf anzupassen. Diese Überprüfung sei bislang ausgeblieben.
Der aktuelle Gesetzentwurf könnte laut Hanke jedoch der Anlass sein, „endlich zu überprüfen, ob die bestehende staatliche Regelung in Deutschland ungeborene Kinder tatsächlich so schützt, wie das Grundgesetz es verlangt“.