Bischof Hanke verteidigt Beichte vor Erstkommunion

Bischof Gregor Maria Hanke OSB
pde

Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke OSB hat in einem Gespräch mit der katholischen Wochenzeitung Die Tagespost die verpflichtende Beichte vor der Erstkommunion als kostbar verteidigt. Er ist damit der erste Bischof in Deutschland, der sich im Rahmen der kürzlich aufgeflammten Diskussionen zu diesem Thema äußert.

Hintergrund ist eine von 13.000 Bürgern unterzeichnete Petition, in der das polnische Parlament aufgefordert wird, die Beichte für Personen, die jünger als 18 Jahre sind, zu verbieten. Daraufhin forderte auch eine Mitarbeiterin des Portals katholisch.de, sich der Forderung nach Abschaffung der Beichte als Voraussetzung für die Erstkommunion anzuschließen. Acht- oder Neunjährige seien „nicht in der Lage, Konzepte wie Schuld oder Sünde richtig zu verstehen“, so die Redakteurin.

Im gleichen Atemzug forderte eine Münsteraner Professorin für Religionspädagogik, es sei „nicht in Ordnung“, wenn ein Priester darauf bestehe, dass ein Kind vor der Erstkommunion zur Beichte geht, wenn die Eltern dies nicht wollten.

„Warum sollte solch eine Gnade einem Kind, das getauft ist und zum Tisch des Herrn hinzutreten darf, vorenthalten werden und nur für Erwachsene sein?“, warf der Eichstätter Bischof demgegenüber fragend ein. Buße und Umkehr seien ein zentraler Bestandteil des christlichen Glaubens, betonte Hanke gegenüber der Tagespost.

Er erklärte: „Auch für Kinder ist dieses Sakrament ein wichtiges Instrument für die Reifung des Personseins in Christus.“ Die Beichte biete den Menschen die Möglichkeit, sich mit Gott, mit anderen und mit sich selbst zu versöhnen und stelle „in einer Zeit, die oft von Hektik, innerer Zerrissenheit und Schuldgefühlen geprägt ist“, einen „geschützten Raum“ dar, in dem Reflexion, Heilung und Neuanfang möglich würden, so Hanke.

Während der Beichte würde die „Sorge um die Ökologie des Herzens“ ganz konkret und „Kirche erbaut“. Damit dieses Sakrament aber in seiner transformierenden Kraft erfahrbar werde, sei es entscheidend, es in einer „altersgerechten und menschenzugewandten Weise“ zu vollziehen.

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Auch der promovierte Philosoph Pfarrer Guido Rodheudt hatte im Interview mit CNA Deutsch der Forderung widersprochen, die verpflichtende Beichte abzuschaffen. Er erklärte, dass das Kirchenrecht vor dem ersten Empfang der Eucharistie „bewusst den Empfang der Beichte“ fordere.

Die Kirche betrachtet die Beichte als Vorbereitung auf die Erstkommunion – auch bei Kindern, die zum ersten Mal die Eucharistie empfangen. Im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 1457) heißt es, dass Gläubige im Zustand schwerer Sünde vor dem Empfang der Eucharistie beichten müssen. Im Zustand der schweren Sünde die Kommunion zu empfangen, ist selbst objektiv eine schwere Sünde.

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„Die Gnade der Heiligen Kommunion wirkt erst in einem aufgeräumten Herzen. Und nach einem Wort des heiligen Apostels Paulus schadet sie im Falle eines unwürdigen Empfangs“, betonte Rodheudt.

Auf den Einwand, acht- bis neunjährige Kinder verstünden Begriffe wie Schuld oder Sünde nicht, antwortete Rodheudt: „Hier befindet sich die Kirche durchaus auf dem Boden der modernen Kinder- und Jugendpsychologie.“ Studien wie eine von der Universität Toronto verantwortete zeigten, dass „erstens Kinder aus sich heraus Schuldgefühle entwickeln und zweitens die Bestätigung und Begleitung dieses Schuldbewusstseins entwicklungspsychologisch enorm wichtig für eine gesunde moralische Entwicklung und für ein positives Sozialverhaltens ist“.

Rodheudt erklärte, es stelle sich zwar die Frage, ob Kinder im Alter von acht oder neun Jahren ihr Verhalten mit einem Normenkodex verknüpfen könnten. Die Erfahrung zeige jedoch eindeutig, dass Grundschulkinder dazu durchaus in der Lage seien. Zudem nehme das problematische Verhalten in diesem Alter stark zu. Er verwies auf alarmierende Erkenntnisse des Deutschen Präventionstags vom April, wonach fast die Hälfte der Grundschulkinder wöchentlich physische Gewalt durch Gleichaltrige erlebe (49,4 Prozent). Ebenso häufig seien Ausgrenzungen (54,6 Prozent) und Beschimpfungen (52,3 Prozent).