Gesetzentwurf zur Legalisierung von Abtreibung im Rechtsausschuss vorerst gescheitert

Bundestag
Leon Seibert / Unsplash

Der Gesetzentwurf zur Legalisierung der Abtreibung ist am Montagabend vorerst gescheitert, wie die Tagesschau berichtete. Demnach hat der Rechtsausschuss des Bundestages beschlossen, den entsprechenden Gesetzentwurf nicht zur Abstimmung im Bundestag zuzulassen. Konkret wäre dafür eine Sondersitzung des Ausschusses nötig gewesen, für die es wegen des Widerstands von Union und FDP keine Mehrheit gab.

Im Verlauf der Ausschusssitzung wurde deutlich, wie weit die Positionen auseinander liegen. Die anwesende AfD-Politikerin Beatrix von Storch fasste die Anhörung wie folgt zusammen: „Ich glaube, wir kommen hier heute nicht zusammen, und was hier aufeinander prallt, sind sehr große, sehr unterschiedliche Ansichten darüber, wann das Leben beginnt. Das diskutieren wir hier heute nicht aus, für die einen fängt das Leben sehr spät an und für die anderen von Anfang an.“

Nach einem Gesetzentwurf zur Legalisierung der Abtreibung in Deutschland sollten Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche ermöglicht werden. Die bisherige Regelung in Deutschland sieht vor, dass Abtreibungen zwar unter bestimmten Voraussetzungen straffrei, aber weiterhin rechtswidrig sind. In Deutschland werden nach der bestehenden Regelung jährlich mehr als 100.000 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet.

Unter den eingeladenen Sachverständigen waren bekannte Abtreibungsaktivisten wie Alicia Baier und Rona Torenz, aber auch der Pro-Life-Aktivist und 1000plus-Profemina-Gründer Kristijan Aufiero, wie CNA Deutsch berichtete.

Aufiero stellte in seiner Stellungnahme zu der von Abtreibungsaktivisten immer wieder zitierten ELSA-Studie zu ungewollten Schwangerschaften fest, dass diese nicht objektiv sei. Konkret kritisierte er, dass einige der beauftragten „Experten“ in linksextremen Publikationen eine Abtreibung moralisch auf die gleiche Stufe stellen würden wie die „Extraktion eines Weisheitszahnes“. Damit bekämen die Abtreibungsaktivisten das Ergebnis, „das Sie bestellt haben“, so Aufiero weiter.

Der von der CDU eingeladene Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing betonte, dass der Gesetzentwurf zur Legalisierung der Abtreibung „klar verfassungswidrig“ sei und das Bundesverfassungsgericht dies etwa im Jahr 1993 „herausgehoben“ habe. Der Gesetzentwurf sei nur durchsetzbar, wenn „das Bundesverfassungsgericht die zentralen Teile seiner Rechtsprechung zurücknehmen würde“.

Grundsätzlich sei die Argumentation des Gesetzentwurfs nicht überzeugend, erklärte die von der FDP eingeladene Rechtsexpertin Frauke Rostalski. Die vorgeschlagenen Änderungen würden eine „erhebliche Verschlechterung der gegenwärtigen Rechtslage“ bedeuten, sagte sie.

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