Redaktion - Montag, 17. Februar 2025, 13:00 Uhr.
Die drei Ost-Bistümer Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz haben eine Missbrauchsstudie ausgeschrieben, „um die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst voranzubringen“. Konkret soll es sich um eine sozialwissenschaftliche Studie handeln.
Die Bistümer Dresden-Meißen und Görlitz sind Suffraganbistümer, die der Erzdiözese Berlin zugeordnet sind. Alle drei zusammen bilden somit die Kirchenprovinz von Berlin. Bislang wurden Missbrauchsstudien gewöhnlich auf Ebene der Diözesen angefertigt, nicht als gemeinsames Projekt.
Das Erzbistum Berlin teilte am Freitag mit: „Die Untersuchung soll in einem ersten Schritt Missbrauchsfälle erfassen und Verantwortlichkeiten benennen. Die Befunde früherer Untersuchungen sollen dabei einbezogen werden. Die Ergebnisse sollen einer qualitativen Bewertung nach historischen, theologischen, soziologischen sowie juristischen Gesichtspunkten unterzogen werden.“
„Darauf aufbauend soll die Studie Handlungsempfehlungen erarbeiten und sich dabei an den Fragen orientieren, welche Bedingungen notwendig sind, damit Betroffene handlungsfähig werden, damit Täter Verantwortung übernehmen und damit Gemeinden sich ihrer Vergangenheit stellen und Lehren für die Zukunft ziehen“, hieß es außerdem.
Insgesamt formulierten die drei Bistümer in der Ausschreibung fünf Ziele, welche die Studie erreichen soll, darunter „die quantitative Erhebung“ von sexuellem Missbrauch und „die qualitative Bewertung nach historischen, theologischen, soziologischen sowie juristischen Gesichtspunkten“. Außerdem wolle man den administrativen Umgang „mit Tätern, Täterinnen und Betroffenen“ untersuchen sowie „die Identifizierung von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht, erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben“, vorantreiben.
Schließlich gehe es um „die Ermittlung von Faktoren für gelingende Aufarbeitung in Anlehnung an das Restorative-Justice-Konzept, die sich [orientiert] an den Fragen nach den Bedingungen, welche notwendig sind, damit Betroffene handlungsfähig werden (Ermächtigung), damit Täterinnen und Täter Verantwortung übernehmen (Verantwortung) und damit Gemeinden sich ihrer Vergangenheit stellen und Lehren für die Zukunft ziehen (Partizipation)“.
Bis Mitte Mai sollen sich zunächst interessierte Forschungsteams an das Erzbistum Berlin wenden. In einem zweiten Schritt werden ausgewählte Forschungsteams dann ein detaillierteres Konzept einreichen müssen, bevor der Auftrag zur Anfertigung einer Missbrauchsstudie offiziell erteilt wird.