Missbrauchsvorwürfe gegen indischen Bischof, der einst im Bistum Münster wirkte

St.-Paulus-Dom in Münster
Dietmar Rabich / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0 Deed)

Das Bistum Münster hat am Donnerstag von Missbrauchsvorwürfen gegen einen indischen Geistlichen berichtet, der einst in dieser Diözese wirkte. Zuspitzung erfahren die Vorwürfe dadurch, dass der Priester laut Bistum im Jahr 2024 „zum Bischof von Nalgonda in Indien ernannt“ wurde.

Laut der einschlägigen Webseite Catholic-Hierarchy ist gegenwärtig Karnam Dhaman Kumar MSFS Bischof von Nalgonda. Er ist – derselben Webseite zufolge – am 30. April 2024 zum Bischof geweiht worden, nachdem er am 17. Februar 2024 ernannt worden war.

In den täglichen Mitteilungen des Presseamtes des Heiligen Stuhls findet die Ernennung von Kumar am 17. Februar 2024 offizielle Erwähnung. Der kurze biografische Abriss deckt sich mit den Informationen, die das Bistum Münster am Donnerstag veröffentlicht hat, ohne den Namen des beschuldigten Bischofs von Nalgonda explizit zu erwähnen.

„Die Vorwürfe, die eine betroffene Person im März dieses Jahres beim Bistum Münster erhoben hat, beziehen sich auf die Jahre 2005 bis 2007“, teilte das deutsche Bistum mit. Konkret habe diese Person „den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs“ erhoben. Weitere Details zu den Vorwürfen sowie zu der mutmaßlich betroffenen Person selbst wurden nicht veröffentlicht. Ein „Antrag im Verfahren zur Anerkennung des Leids“ sei jedoch gestellt worden.

Eine öffentliche Reaktion des Bischofs von Nalgonda ist bislang nicht erfolgt.

In der Zeit, in der sich der Missbrauch zugetragen haben soll, „war der Beschuldigte als Priester der Weltkirche als Kaplan in Horstmar, St. Gertrudis und Horstmar-Leer, St. Cosmas und Damian eingesetzt. Hier war er auch von 2017 bis 2020 als Pastor eingesetzt, bevor er 2020 in die Pfarrei St. Bartholomäus nach Essen (Oldenburg) im Kreis Cloppenburg wechselte.“

Neben einer Meldung an die Staatsanwaltschaft hat das Bistum Münster auch ein kirchliches Verfahren eingeleitet. Dazu rief die Diözese in Erinnerung: „Für Fälle, in denen es gegen einen Bischof Vorwürfe sexuellen Missbrauchs gibt, hat Papst Franziskus im Jahr 2019 in einem Apostolischen Schreiben die Verfahrensregeln festgelegt. Hiernach ist das Bistum, bei dem die Vorwürfe erhoben werden, verpflichtet, sowohl das Dikasterium für die Glaubenslehre in Rom als auch den Metropoliten der Kirchenprovinz, in dem der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat, zu informieren. Im Fall des Bischofs von Nalgonda ist das der Erzbischof von Hyderabad, Kardinal Anthony Poola. Diesen Verpflichtungen ist das Bistum Münster nachgekommen. Kardinal Poola muss nun das Dikasterium für die Glaubenslehre bitten, die Untersuchung des Falls einzuleiten.“

Der Bischof von Nalgonda dürfe derzeit keine priesterlichen Dienste im Bistum Münster ausüben, hieß es außerdem. Der Diözesanadministrator des vakanten Bistums Münster, Antonius Hamers, hatte sich zu dieser Maßnahme entschlossen, da der Beschuldigte „in der Vergangenheit immer wieder zu Besuch“ in seinem früheren Wirkungsgebiet war.

Mehr in Deutschland - Österreich - Schweiz

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.