Redaktion - Mittwoch, 7. Mai 2025, 15:00 Uhr.
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki wegen des Verdachts auf Falschaussagen wurde eingestellt. Allerdings muss der Kardinal eine Geldauflage in Höhe von 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
„Ich bin froh und dankbar, dass wir hier jetzt zu einem Schlusspunkt gekommen sind. Jetzt können wir uns mit ganzer Kraft den herausfordernden Zukunftsaufgaben widmen. Gemeinsam mit den vielen Engagierten im gesamten Erzbistum möchte ich neue Erfahrungsorte des Glaubens schaffen und wieder mehr Menschen für Christus und das Evangelium gewinnen“, betonte Woelki zur Entscheidung des Gerichts.
Kern der zweieinhalb Jahre andauernden Ermittlungen war die Frage, zu welchem Zeitpunkt Woelki über Missbrauchsvorwürfe gegen Priester informiert war und ob er darüber vor Gericht die Wahrheit gesagt hatte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erfolgte die Einstellung des Verfahrens, teils mangels eines hinreichenden Tatverdachts, teils gegen die Auferlegung einer Geldzahlung. Die Summe entspricht zwei Monatsgehältern des Kardinals.
In seiner Pressemitteilung betonte das Erzbistum Köln, dass es sich „ausdrücklich um keine Strafe“ handele, der Kardinal „unschuldig“ sei und „nicht gelogen“ habe. Laut dem Erzbistum akzeptiere Woelki die Beendigung des Verfahrens mit Auflage und verzichte damit auf sein Recht, die Vorhaltungen vor Gericht klären zu lassen.
Hintergrund zu dem Gerichtsverfahren
Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.
Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.
Die Ermittlungen gegen den 68-jährigen Geistlichen hatten im November 2022 begonnen und waren Teil eines Rechtsstreits mit der „Bild“-Zeitung. Im Fokus standen dabei zwei Fälle: Zum einen ging es um den ehemaligen Sternsinger-Chef Winfried Pilz, zu dem Woelki angegeben hatte, erst im Juni 2022 erstmals mit Missbrauchsvorwürfen befasst gewesen zu sein.
Die Auswertung seiner WhatsApp-Kommunikation belegte jedoch, dass er sich spätestens 2019 konkret mit dem Fall auseinandergesetzt hatte. Zum anderen wurde die Beförderung eines Priesters zum stellvertretenden Stadtdechanten von Düsseldorf untersucht, gegen den ebenfalls Missbrauchsvorwürfe erhoben worden waren.
Bei den Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft laut FAZ fest, dass Woelki in einigen Fällen tatsächlich falsche Angaben gemacht hatte. So sei seine Aussage vor dem Landgericht Köln im Jahr 2023, er habe einen Brief zwar unterzeichnet, aber nicht gelesen, „aufgrund zahlreicher Indizien widerlegt“ und als „objektiv unwahr anzusehen“.
Allerdings habe der Kardinal diese Aussagen nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig getätigt. Chatnachrichten hätten belegt, dass er sich selbst unsicher gewesen sei und dann „aufs Geratewohl“ behauptet habe, erstmals im Juni 2022 mit dem Fall befasst gewesen zu sein.
Für die Entscheidung, von einer Anklage abzusehen, waren laut Staatsanwaltschaft mehrere Faktoren ausschlaggebend: Woelki sei strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten, habe als juristischer Laie gehandelt und sei fachanwaltlich beraten worden. Zudem sei die Unrichtigkeit seiner Angaben für den Ausgang der Presseverfahren nicht entscheidungserheblich gewesen, berichtet der Evangelische Pressedienst.
Infolge der Ermittlungen kam es im Sommer 2023 zu einer Razzia im Erzbistum Köln, bei der unter anderem Datenträger und das Handy des Kardinals beschlagnahmt wurden. Im Jahr 2021 hatte der mittlerweile verstorbene Papst Franziskus Woelki in eine mehrmonatige Auszeit geschickt, die im März 2022 endete. Der Papst hatte damals auch eine Apostolische Visitation, also eine offizielle Überprüfung, für das Erzbistum angeordnet, bei der zwei Bischöfe aus dem Ausland die Lage vor Ort untersuchten.