Redaktion - Dienstag, 7. Oktober 2025, 12:00 Uhr.
Nach monatelangen Alkohol-Vorwürfen hat der ehemalige Gemeindepfarrer Alexander Aulinger aus Hauzenberg im Bistum Passau formell die Entlassung aus dem Klerikerstand beantragt. Der Antrag stellt den vorläufigen Höhepunkt der Affäre dar, die das niederbayerische Bistum monatelang beschäftigt hat.
Aulinger stellte den Antrag auf Laisierung Ende September 2025 bei Bischof Stefan Oster SDB. In dem Schreiben, das auch an das Dikasterium für die Glaubenslehre in Rom ging, sprach er mit Blick auf seinen drastischen Schritt seine „tiefe Enttäuschung“ über das Verhalten des Bischofs an.
„Ihr Handeln – und Nichthandeln – hat wesentlich zu diesem Bruch beigetragen“, so Aulinger.
Er habe seinen priesterlichen Dienst „stets mit Hingabe, Freude und voller Verantwortung ausgeübt“, doch hätten „Denunziationen und haltlose Anschuldigungen mehr Gewicht“ erhalten „als die Wahrheit“.
Gleichzeitig beantragte Aulinger seine formelle Freistellung vom priesterlichen Dienst ab dem 1. Oktober 2025, falls dem Laisierungsantrag nicht bereits früher entsprochen werde.
„Die priesterliche Lebensform, wie Sie sich diese wünschen, und mein geistliches Selbstverständnis stehen inzwischen in einem tiefen Spannungsverhältnis. Ich empfinde nicht mehr die innere Freiheit und Überzeugung, den priesterlichen Dienst, wie Sie ihn sich vorstellen, aus vollem Herzen und mit geistlicher Wahrhaftigkeit weiterzuführen“, erklärte der ehemalige Pfarrer.
Hintergrund zum Fall Aulinger
Im März 2025 erreichte der Fall seinen ersten Höhepunkt, als Bischof Oster dem Pfarrer untersagte, die Eucharistie zu feiern, Sakramente zu spenden und als Seelsorger aufzutreten. Hintergrund waren schwerwiegende Vorwürfe bezüglich seiner Jugendarbeit.
Konkret wurde dem Pfarrer vorgeworfen, bei kirchlichen Veranstaltungen, Ausflügen und sogar einer Reise nach Mallorca Jugendliche zu exzessivem Alkoholkonsum verleitet zu haben. Berichte sprechen von „Saufgelagen“ mit Wodka und Bier, die durch Fotos und Videos dokumentiert seien, wie CNA Deutsch damals berichtete.
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Ein 151-seitiger Bericht des unabhängigen Missbrauchsbeauftragten des Bistums kritisierte, der Pfarrer habe durch Alkoholkonsum ein Umfeld geschaffen, „in dem die Jugendlichen zunehmend weniger in der Lage sind, riskante oder unangemessene Situationen als solche zu erkennen“. Es wird von „grooming-artigen“ Mustern gesprochen – allerdings ohne Hinweise auf sexuellen Missbrauch.
Der Anwalt des beschuldigten Pfarrers, Holm Putzke, wies die Vorwürfe zurück: „Zu den in der Pressemitteilung des Bistums genannten vagen und unbegründeten Verdächtigungen, die angebliches Fehlverhalten in der Jugendarbeit und ‚geistliche Manipulation‘ betreffen, ist festzuhalten: Diese Vorwürfe entbehren jeder sachlichen Grundlage.“
Gegen die Berichterstattung von CORRECTIV von Mitte März 2025 hatte der betroffene Priester geklagt. Nach einer Entscheidung des Landgerichts München im Juni mussten einzelne Formulierungen im Bericht angepasst werden.
Laut Gericht blieb der Kern der CORRECTIV-Berichterstattung über mögliche Verstöße gegen kirchliche Präventionsrichtlinien und den Vorwurf des „geistlichen Missbrauchs“ jedoch zulässig und durfte weiterhin veröffentlicht werden.
Aulinger war ein beliebter Pfarrer in der Gemeinde gewesen, dem es gelang, die Kirche wieder zu füllen und mehr junge Menschen als Ministranten zu gewinnen, wie CNA Deutsch berichtete. Bei seinem letzten Gottesdienst im März 2025 waren 2.500 Menschne erschienen, um ihm ihre Solidarität zu bekunden. Hunderte Menschen demonstrierten in Passau für seinen Verbleib im Amt.
Zudem unterzeichneten rund 11.000 Personen die Online-Petition „Lassen Sie Pfarrer Alexander Aulinger als Pfarrer bleiben“. Die Initiatoren betonen seine Rolle als „Schlüsselfigur“ für die Jugendarbeit und werfen dem Bistum „ungerechte Behandlung“ vor.
Mit seinem Laisierungsantrag zieht Aulinger nun einen Schlussstrich unter seine priesterliche Laufbahn. Das Bistum Passau bestätigte den Eingang des Antrags und erklärte, das weitere Vorgehen werde in den kommenden Tagen geklärt.
Eine Laisierung bedeutet die Entlaussung aus dem Klerikerstand entlassen. Dabei verliert der Geweihte alle Rechte und Pflichten seines Standes – mit Ausnahme der Zölibatspflicht. Die Priesterweihe selbst ist unauslöschlich und kann nicht rückgängig gemacht werden.





