Magdeburg - Montag, 8. Dezember 2025, 12:30 Uhr.
Ein „hörendes Herz“ soll den synodalen Prozess im Bistum Magdeburg prägen. Doch was bedeutet dieser Anspruch konkret im Hinblick auf die Bischofsnachfolge und wie wird er im Bistumsrat umgesetzt? Daniela Bethge, Mitglied des Präsidiums des Bistumsrats, hat im Gespräch mit CNA Deutsch die biblischen, kirchenrechtlichen und praktischen Leitlinien erläutert.
Seit 2025 ist der Bistumsrat das zentrale synodale Gremium des Bistums. Er wird zum wichtigsten Kanal, über den Laien in die Beratung zur kommenden Bischofswahl einbezogen werden, wie CNA Deutsch berichtete.
Mit 31 stimmberechtigten Mitgliedern, die paritätisch besetzt sind und eine starke Beteiligung ehrenamtlicher Laien aufweisen, berät er über alle Fragen von bistumsweiter Bedeutung. Seine Beschlusskompetenzen reichen von pastoralen Schwerpunkten bis zu Grundsätzen der Haushalts- und Personalplanung. Zu seinen Aufgaben gehört es, Empfehlungen auszusprechen, darunter auch Vorschläge zur Bischofswahl.
Durch das Schreiben des Kathedralkapitels wurde der Rat erstmals formell in das Vorfeld der Kandidatenberatung einbezogen. Acht Laien sollen – in Analogie zu den acht Domkapitularen – ausgewählt werden, um Kriterien und Vorschläge mitzuarbeiten. Die Wahl dieser acht Personen findet im Februar 2026 statt.
Bethge betonte: „Wenn wir im Bistumsrat von einem hörenden Herzen sprechen, dann knüpfen wir an eine biblische Tradition an.“ Sie verwies auf Salomo, der im ersten Buch der Könige um ein hörendes Herz bittet, „damit er das Volk gerecht führen und zwischen Gut und Böse unterscheiden kann“.
Dieses Bild sei für das Gremium leitend. Ein hörendes Herz habe nach ihren Worten drei „Ohren“: „Es richtet sich auf die Wirklichkeit selbst – nüchtern, ohne Angst und ohne Übertreibung.“ Zudem höre es auf die Mitmenschen, „besonders dann, wenn sie eine andere Sichtweise vertreten“, und schließlich öffne es sich „für die Weisung Gottes, die in Stille und Gebet erfahrbar wird“.
Als einzelne Person sei dies bereits anspruchsvoll, als Bistumsrat bedeute es, „dass wir gemeinsam üben, zuzuhören, zu unterscheiden und Verantwortung zu übernehmen“. Der Rat stehe hier noch am Anfang, doch Bethge sagte: „Ein hörendes Herz ist die Grundlage für geistliche Leitung in unbekannten Situationen und für die Unterscheidung der Geister.“ Dies sei ein Weg, „den wir als Kirche gemeinsam gehen“.
Auf die Frage nach den realistischen Beteiligungsmöglichkeiten von Laien an Vorschlägen für die Bischofsnachfolge erinnerte Bethge an ihr Studium bei Prof. Dr. Myriam Wijlens: „Kirchenrecht ist kein starres Regelwerk, sondern eröffnet Möglichkeitsräume, die wir noch lange nicht ausgeschöpft haben. Es ist nicht vom Himmel gefallen, sondern wurde und wird immer wieder angepasst und weiterentwickelt.“
Entscheidend ist für Bethge nicht die Frage, ob Laien oder Klerus einen Bischof vorschlagen oder wählen: „Viel wichtiger ist, dass alle hinter ihrem Bischof stehen – und dass der Bischof bei seinem Volk steht, bei den Gläubigen ebenso wie bei allen Menschen, die auf dem Gebiet seines Bistums leben, unabhängig von Kirchenzugehörigkeit oder Weltanschauung.“
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Einen Satz von Bischof Gerhard Feige hob sie hervor: „Synodalität stärkt einen Bischof.“ Dies könne „nur jemand mit 25 Jahren Leitungserfahrung so formulieren“.
Grenzen sieht Bethge weniger in der Wahlfrage als in der Amtszeit: „Heute endet die bischöfliche Amtsvollmacht mit 75 Jahren. Ich meine, wir könnten von den Orden lernen: Dort sind Leitungsämter zeitlich begrenzt. Das ist sinnvoll und menschlich. Leitungsaufgaben für eine bestimmte Zeit zu übernehmen und dann wieder in die Gemeinschaft zurückzukehren, ist ein kluges Organisationsprinzip, das sich in der Geschichte der Orden bewährt hat.“
Mit Blick auf das Beteiligungsmodell in Magdeburg, das sich an Paderborn orientiert, sagte Bethge: „Der Magdeburger Weg orientiert sich an den guten Erfahrungen aus dem Erzbistum Paderborn, die dazu geführt haben, dass Bischof Dr. Udo Markus Benz heute Erzbischof in Paderborn ist.“
Das Kathedralkapitel habe sich bewusst dafür entschieden, katholische Christen aus dem Bistumsrat in die Findung von Kandidatenvorschlägen einzubinden. Acht Mitglieder des Bistumsrats seien eingeladen, das Anforderungsprofil zu beraten und mögliche Kandidaten zu benennen, alle kirchenrechtlichen Vorgaben würden eingehalten.
Bethge erläuterte, dass Überlegungen des Zweiten Vatikanischen Konzils, das universale Kirchenrecht, das Preußenkonkordat und die Staatskirchenverträge eine Rolle spielen. Jede Diözese müsse ihre Rahmenbedingungen beachten und zugleich darauf schauen, „wie Gläubige, Laien und Kleriker eingeübt haben, aufeinander und auf Gott zu hören“. Synodalität bedeute konkret: „Wir gehen einen gemeinsamen Weg, beraten und unterscheiden gemeinsam.“
„Es ist noch kein Bischof vom Himmel gefallen“, so Bethge. Selbst Petrus habe „seine Aussetzer“ gehabt und gelernt, dass ein Bischof nur so stark sei, wie er in Beziehung zu Gläubigen, Zivilgesellschaft, „den Mitarbeitern Gottes“ und zu Gott selbst stehe.
Abschließend zeigt sie sich zuversichtlich, denn „letztlich geht es in der Kirche nicht um den Bischof, sondern um Jesus Christus und seinen Abba-Gott – und um die frohmachende Botschaft: Ihr seid geliebt, ihr seid zum Lieben begabt, und Gott will euch für immer.“
Wie CNA Deutsch aus dem Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zudem erfuhr, spiegelt die Darstellung von Bethge laut Bischof Gerhard Feige die gemeinsame Arbeit im Bistum „ausreichend und ausführlich“ wider.





