Erzbistum Berlin veröffentlicht Missbrauchsgutachten

Die St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin
Cedric BLN via Wikimedia

Der bislang nicht einsehbare Teil des Berliner Missbrauchsberichts ist am heutigen Freitag veröffentlicht wurden – allerdings ohne die Namen aller 61 Kleriker, die beschuldigt werden, sexuellen Missbrauch an 121 Minderjährigen begangen zu haben. 

Das Gutachten "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich des Erzbistums Berlin seit 1946" wurde im Auftrag des Erzbistums von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs erstellt. 

Teile des Berichts waren Ende Januar bereits veröffentlicht worden. Er stellt zahlreiche "Missstände" und mangelnden Aufklärungswillen sowie mehrere Verstöße gegen das Kirchenrecht und die Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz fest.  

Im heute vorgelegten letzten Abschnitt wurden vor der Veröffentlichung die Namen, Aktenzeichen, Ortsnamen und andere Inhalte in Bezug auf beschuldigte Geistliche geschwärzt.  

Die Schwärzungen – darunter ganze Seiten, etwa 422, 462, 468 des Berichts, sowie lange Passagen an anderen Stellen – begründete die Diözese als "rechtlich notwendig". Die Kanzlei habe geprüft, auf welche Weise dieser Teil des Gutachtens veröffentlicht werden könne.

Im Gegensatz zum bahnbrechenden Gercke-Report der Erzdiözese Köln leistet das Berliner Gutachten keine Bewertung der Verantwortlichen.

Erzbischof Heiner Koch wird in 13 Fällen erwähnt, ebenso wie eine Reihe anderer Verantwortlicher der vergangenen Jahrzehnte. 

Das Gutachten stelle nicht den Abschluss der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals im Erzbistum Berlin dar, sondern solle dazu beitragen, aus den Erkenntnissen über die Vergangenheit weitere Schlussfolgerungen für den zukünftigen Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch im Bereich der katholischen Kirche zu ziehen, so das Erzbistum. 

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Durch Veröffentlichung des Gutachtens erhoffe sich das Erzbistum, dass weitere Betroffene sexuellen Missbrauchs an Kindern und Schutzbefohlenen ermutigt werden, sich zu melden und ihren Fall bekannt zu geben.

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