Gericht hebt Zensur gegen Influencerin auf, die Ehe zwischen Mann und Frau verteidigte

Die kolumbianische Influencerin Erika "Kika" Nieto
ADF International

Am Dienstag, dem 23. November, hat das Bundesverfassungsgericht Kolumbiens das Zensururteil gegen die Influencerin Erika "Kika" Nieto aufgehoben, der von einer Vorinstanz angeordnet worden war, ein Video aus sozialen Netzwerken zu entfernen, in welchem sie ihre christlichen Überzeugungen zugunsten der Ehe zwischen Mann und Frau ausdrückte.

"Niemand sollte zensiert werden oder strafrechtliche Sanktionen befürchten, wenn er seinen Glauben zum Ausdruck bringt. Wir freuen uns gemeinsam mit Kika, dass das Gericht diese Zensurentscheidung aufgehoben hat. Kika blieb während dieser schrecklichen Erfahrung standhaft, um die Freiheit aller, den eigenen Glauben zu teilen, zu verteidigen", erklärte Santiago Guevara, ein Anwalt von Nueva Democracia, einer NGO, die mit Unterstützung der christlichen Menschenrechts- und Rechtsbeistandsorganisation ADF International Kika Nieto vertrat.

Gegen Nieto lief seit April 2020 einem Gerichtsverfahren, das von José Francisco Montufar Rodríguez, einem Anwalt und LGBT-Aktivisten, eröffnet wurde, wie ACI Prensa, die spanischsprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch berichtet.

Vom ersten Prozesstag an forderte Montufar Rodríguez, dass die kolumbianische Justiz ein Video zensiere, in dem Nieto sagte: "Ich glaube, dass Gott uns alle geschaffen hat und den Mann und die Frau geschaffen hat, damit der Mann mit der Frau und die Frau mit dem Mann zusammen sei."

"Was wir danach daraus gemacht haben, Mann mit Mann und Frau mit Frau, finde ich nicht richtig. Aber, Achtung, ich toleriere es", fügte Nieto hinzu. In der 2018 unter dem Titel "Mein ehrlichstes Video" veröffentlichten Aufnahme beantwortete Nieto Fragen ihrer Follower.

Nachdem der Aktivist gegen die Ansichten der kolumbianischen Influencerin geklagt hatte, ordnete ein Gericht der jungen Frau an, das Video zu entfernen und verweigerte ihr das Recht auf freie Meinungsäußerung. Nun hat das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung aufgehoben und die Klage abgewiesen.

In einem Interview mit ACI Prensa am 23. November sagte Guevara, dass seine Mandantin zwar wieder frei sei, ihre Überzeugungen zu teilen, die Verteidigung jedoch von einigen Details im Urteil des Verfassungsgerichts enttäuscht sei.
"Obwohl das Urteil der zweiten Instanz, das die Rechte Kikas verletzt hatte, aufgehoben wird, äußert sich [das Gericht] nicht über den Inhalt dieser Rechte", beklagte Guevara.

"Die Kritik basiert auf der Tatsache, dass wir in Wahrheit erwartet hatten, dass das Gericht das vorhergehende Urteil SU-355 aus dem Jahr 2019 bestärke und betone, dass das, was Kika in dem Video ausdrückt, durch ihre Grundrechte der freien Meinungsäußerung und der Religionsfreiheit geschützt war. In diesem Sinn hat das Gericht eine Analyse, die von absoluter Bedeutung gewesen wäre, außen vor gelassen."

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Guevara betontw, dass - obwohl das Urteil für diesen speziellen Fall "endgültig" ist – das Gericht keine grundlegende klare Haltung an den Tag gelegt hat, "was die Rechte anbelangt, die man zu schützen versuchte, sei es seitens des Klägers als auch von Seiten Kikas." Somit ist die Debatte an sich nicht endgültig geklärt. 

"Wenn ein ähnlicher Fall vorgelegt wird, stellt dieses Urteil daher keinen Präzedenzfall für die Lösung dar, außer was die Verfahrensweise betrifft. (…) Es wäre angebracht gewesen, einen Präzedenzfall zu haben, der der freien Meinungsäußerung einen klaren und gestärkten Schutz bietet, wenn Meinungen geäußert werden, die auf religiösen Überzeugungen beruhen" beklagte er.

Guevara erklärte, dass das Gericht "den Fall gelöst hat, indem es sich auf die Verfahrensfrage konzentriert hat. Die Voraussetzungen des Unmittelbarkeitsprinzips und der Subsidiarität der Klage seien nicht erfüllt gewesen. Daher hat man sich entschieden, den Verlauf für unzulässig zu erklären, was einen positiven Effekt hatte, da das Urteil der zweiten Instanz aufgehoben wurde, mit dem die Rechte Kikas verletzt worden waren. Es gab aber keine Äußerungen zum Inhalt dieser Rechte."

In diesem Sinn, erklärte der Anwalt von Nueva Democracia, könne man das nicht als einen Sieg für die Meinungsfreiheit und für die Religionsfreiheit werten.

"Obwohl Kika ihr Video erneut veröffentlichen kann, weil das Urteil, das sie zu Unrecht zensiert hatte, aufgehoben wurde, hat dies in Wahrheit verfahrensrechtliche Gründe. Es gibt hier keine Entscheidung, die uns erlaubt zu behaupten, dass das Gericht zugunsten der Religions- und Meinungsfreiheit entschieden hat", wiederholte er.

Guevara kritisierte das Bundesverfassungsgericht zudem dafür, dass es dem Fall Kika Nieto nicht "die Bedeutung beigemessen hat, die er verdient".
"Wir standen vor einem Fall, der offensichtlich die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit und einen vorheriges Urteil des Gerichtshofs (SU-355 von 2019) verletzt hat, und nichts davon wurde berücksichtigt", fügte er hinzu.

Tomás Henriquez, Leiter der ADF International Area für Lateinamerika und die Karibik, erklärte: "Wenn wir eine freie Gesellschaft schätzen, dann ist der Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung von größter Bedeutung."
"Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, das Zensururteil gegen Kika Nieto aufzuheben. Wir bedauern jedoch, dass es zugrunde liegende Thema der Zensur nicht angesprochen hat und das Recht aller, frei zu sprechen, nicht bekräftigt hat. Wir müssen stets die Diskussion wählen, statt die Zensur. Letztendlich leiden Menschen und Demokratie, wenn Stimmen zum Schweigen gebracht werden", kommentierte er. 

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