Gerichtshof für Menschenrechte weigert sich, Pro-Life-Krankenschwestern anzuhören


Kalle Gustafsson - Flickr (CC BY 2.0).

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich geweigert, zwei schwedische Krankenschwestern anzuhören, denen verboten wurde, weiter als Hebammen zu arbeiten, weil sich sich weigern, Abtreibungen durchzuführen.

Das berichtet ACI Prensa, die spanische Schwesteragentur von CNA Deutsch.

"Wir sind sehr enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts, den Fall von Frau Grimmark und Frau Steen nicht annehmen. Ein positives Urteil wäre ein wichtiger Schritt zum Schutz des Rechtes auf Gewissensfreiheit gewesen" so Robert Clarke, stellvertretender Direktor der christlichen Rechtsschutzorganisation Alliance Defending Freedom International.

Der Gerichtshof mit Sitz in Straßburg hatte am 12. März die Klage der beiden Hebammen abgelehnt.

"Medizinisches Personal sollte arbeiten können, ohne dabei zwischen zutiefst verwurzelten Überzeugungen und Karriere wählen zu müssen. Wenn die Gewissensfreiheit auch in fast allen weiteren europäischen Ländern als Grundrecht geschützt wird, so stellt die heutige Entscheidung eine verlorene Gelegenheit dar, dieses wichtige Recht in Schweden zu verteidigen" so Clarke.

Das Gericht hatte sich geweigert, den Fall der Krankenschwestern anzuhören; ein Komitee hat jedoch entschieden, dass die Weigerung seitens der Regierung, die Frauen weiterhin als Hebammen zu beschäftigen "nicht unverhältnismäßig oder ungerechtfertigt sei". Da Abtreibungen eine Leistung des nationale schwedische Gesundheitssystem seien, hätte die Regierung das Recht “die Angestellten aufzufordern, alle damit verbundenen Aufgaben durchzuführen.”

Linda Steen begann ihre Ausbildung zur Hebamme im Jahr 2014. Auf ihre Im März 2015 informierte sie der Entbindungsstation der Klinik in Nyköping (Schweden), an der sie die Ausbildung machte, dass sie bei der Durchführung von Abtreibungen nicht mithelfen könne. Die Antwort war, dass sie nicht in der Klinik anfangen könne, wenn sie nicht einverstanden sei, Abtreibungen durchzuführen.

Steen bemühte sich auch um ein Vorstellungsgespräch im Mälar-Krankenhaus in Eskilstuna, aber die Personalabteilung des Bezirks sagte das Vorstellungsgespräch ab, da es im Bezirk "eine einheitlliche Regelung gebe, keine Hebammen einzustellen, die keine Abtreibungen durchführen würden".

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Die Situation von Ellinor Grimmark ist ähnlich. Nachdem ihrer Ausblidung zur Hebamme bewarb sie sich um eine Stelle im Värnamo-Krankenhaus. Als die Personalabteilung jedoch feststellte, dass sie keine Abtreibungen durchführen wollte, zog sie ein vorherige Stellenangebot zurück.

Verteidiger der Religionsfreiheit argumentierten, dass die Krankenschwestern, die sich auf Schwangerschaft und Geburt spezialisiert haben, häufig ihren Beruf wählen, weil sie neues Leben auf die Welt bringen wollen, nicht gezwungen werden dürften, ihren Überzeugungen aufzugeben.

Grimmark erklärt ihrerseits, genau deshalb habe sie sich entschieden, Hebamme zu werden.

"Ich habe mich entschlossen, Hebamme zu werden, weil ich helfen wollte, Leben auf die Welt zu bringen. Ich kann nicht verstehen, warum sich die schwedische Regierung weigert, meine Überzeugungen und mein Gewissen zu akzeptieren. Jetzt arbeite ich in Norwegen, wo man mein Gewissen respektiert, aber niemand kann erklären, warum Schweden das nicht dasselbe machen kann" so Grimmark.

Sie fügte auch hinzu, dass drei verschiedene Kliniken im der Region um Joenkoeping ihr ungerechterweise eine Anstellung aufgrund ihrere Gewissensüberzeugungen verweigert hatten.

Im November 2015 hatte ein örtliches Amtsgericht entschieden, dass ihr Recht auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit nicht verletzt worden sei. Man verlangte von ihr, die Verfahrenskosten in Höhe von fast 106.000 Dollar zu bezahlen.

Nachdem beide Frauen ihre Fälle vor schwedischen Gerichten verloren hatten, reichten sie 2017 ihre Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein und erklärten, die Europäische Menschenrechtskonvention sei verletzt worden.

Es gibt keinen Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des Gerichtshofs, sich zu weigern, den Fall anzuhören. Der Gerichtshof würde nur 6 Prozent der präsentierten Fälle anhüren, so ADF International.

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Schweden hat nach Angaben der Regierung mit etwa 19 Abtreibungen pro 1.000 Frauen im Jahr 2018 eine der höchsten Abtreibungsraten in Westeuropa.

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