Passauer Priester an römischer Kurie befördert

Blick auf Rom
Martin Guido / Unsplash

Papst Franziskus hat den Passauer Priester und Kirchenrechtler Matthias Ambros am Freitag zum Zweiten Kirchenanwalt am Höchstgericht der Apostolischen Signatur in Rom ernannt. Ambros war bereits seit mehreren Jahren in verschiedenen Positionen an der römischen Kurie tätig.

In einer ersten Reaktion zeigte sich Bischof Stefan Oster SDB, der Bischof von Passau, erfreut über die Ernennung und erklärte: „Es ist die zweite Beförderung innerhalb kürzester Zeit, die Dr. Matthias Ambros zu Teil wird.“

„Das zeigt, dass sein juristisches Fachwissen und seine Gewissenhaftigkeit auf höchster Ebene in Rom geschätzt werden“, so Oster weiter. „Das freut mich, da ich Dr. Ambros als äußerst pflichtbewussten und kompetenten Priester unseres Bistums schätze.“

Ambros wurde 1979 in Freyung geboren und 2009 in Rom für das Bistum Passau zum Priester geweiht. Seit 2016 ist er für den Dienst an der römischen Kurie freigestellt, wo er bis 2021 für die Kongregation für das Katholische Bildungswesen arbeitete. Im selben Jahr ging es für ihn dann an die Apostolische Signatur. Außerdem lehrt er seit mehreren Jahren Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana.

Als Kirchenanwalt wirkt Ambros in Zukunft „als Vertreter des öffentlichen Wohls als Prozesspartei mit, indem er den Richtern sein Votum pro rei veritate vorlegt“, erklärte das Bistum Passau in einer Pressemitteilung. „In Disziplinar- und Strafverfahren ist der Kirchenanwalt als klagende Partei am Prozess beteiligt.“ Und weiter: „Dem Untersekretär eines Dikasteriums gleichgestellt unterstützen die Kirchenanwälte insbesondere den Sekretär des Gerichts in der Erledigung der ordentlichen Leitungsaufgaben der Apostolischen Signatur.“

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