Söder: Bayern ist "christlich geprägtes Familienland", feiert Weihnachten auch in Krise

Maskenpflicht und Gesangsverbot in Gottesdiensten – Christmette soll auch und gerade in Hotspots gefeiert werden dürfen

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am 30. Oktober 2020 vor dem Bayerischen Landtag bei einer Regierungserklärung zur aktuellen Lage der Corona-Pandemie im Freistaat.
Bayerische Staatsregierung / Bayern.de

Angesichts eines schwer belasteteten Gesundheitssystems und hoher Ansteckungsrate an COVID-19 hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am gestrigen Sonntag die Ausrufung des Katastrophenfalls für sein Land bekanntgegeben – ab Mittwoch gelten eine Reihe neuer Maßnahmen, mit denen die Bayerische Staatsregierung die weiter hohe Ansteckungsrate mit dem Coronavirus bekämpfen wird, und das Gesundheitswesen entlasten. 

"Daheim bleiben" ist das Motto für die Feiertage: Die Staatsregierung rufe die gesamte Bevölkerung zur Mithilfe auf und bittet darum, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden sowie die Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent zu befolgen.

Besondere Ausnahmen gibt es für Heiligabend und die Weihnachtsfeiertage, denn Bayern "ist ein christlich geprägtes Familienland", in dem deshalb auch Besuche möglich sind – und zum Beispiel die Christmette gefeiert werden soll, so Söder.

"Landesweit besteht bei allen Gottesdiensten künftig auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot", erklärte der Ministerrat am 6. Dezember. 

Nur für die Zeit vom 23. bis 26. Dezember gilt in ganz Bayern eine gelockerte Kontaktbeschränkung: "Während der vier Tage ist der gemeinsame Aufenthalt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und weiteren Personen erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht)", so die Bayerische Regierung.

Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonderregelungen.

Die Teilnahme an Gottesdiensten "und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften" ist auch weiterhin ein "triftiger Grund", der nicht den Ausgangsbeschränkungen unterliegt, wie Bayerns Ministerrat am Wochenende beschlossen hat. 

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"An den Weihnachtstagen 24. - 26. Dezember gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst (insbesondere die Christmette)."

In Bayern gilt mit Wirkung ab Mittwoch, dem 9. Dezember, auch eine erweiterte Ausgangssperre in "Hotspots" – das sind Landkreise oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200.

Auch hier sei jedoch an den Weihnachtstagen der Besuch der Kirche möglich, betont die bayerische Regierung – einschließlich der Christmette: Diese findet in der Regel nach dem "Ausgangsverbot" statt, das von 21 Uhr bis 5 Uhr in diesen Hotspots in Kraft tritt.

Für die  Schulen in Bayern gelten bis zu den Weihnachtsferien, die heuer bereits am 19. Dezember beginnen, zudem weitere Regeln – wie auch für Besuche in Altersheimen. Diese hat die Bayerische Staatsregierung veröffentlicht.

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