Spanischer Abgeordnetenkongress will betende Lebenschützer kriminalisieren

Betende Lebensschützer
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Das spanische Abgeordnetenhaus hat am gestrigen Donnerstag, dem 3. Februar, grünes Licht für eine Reform des Strafgesetzbuches gegeben, die es möglich machen soll, Lebensschützer zu kriminalisieren, die in der Nähe von Abtreibungskliniken beten. Es soll ermöglicht werden jene, die an Pro-Life-Aktionen vor Abtreibungskliniken teilnehmen, mit Gefängnisstrafen zwischen drei Monaten und einem Jahr zu bestrafen.

Darüber berichtete ACI Prensa, die spanische Schwesternagentur von CNA Deutsch.

Es ist vorauszusehen, dass diese Reform verabschiedet werden wird, da die politischen Parteien PSOE, Podemos, Ciudadanos und die Regionalparteien ERC und PNV die Maßnahme unterstützen. Somit wird sie weiter an den Senat gehen, von dem sie – sollte sie nicht abgeändert werden – nicht mehr an das Abgeordnetenhaus zurückgehen muss.

Die Parteien PP und Vox haben den Reformvorschlag nicht unterstützt. Sie haben im Gegenteil mehrfach ihren Willen zum Ausdruck gebracht, gegen die Maßnahme beim Verfassungsgericht Berufung einzulegen, da sie vertreten, dass diese die Grundrechte der Versammlungsfreiheit, der Meinungsfreiheit und der Freiheit der Überzeugung verletzen.

Seit der ersten Präsentation der Reform haben verschiedenen Fraktionen die Reformvorschläge noch verschärft. In der Tat ist im jüngsten Vorschlag die Notwendigkeit einer vorherigen Anzeige entfernt worden, so dass laut diesem Text "bei der Verfolgung der in diesem Artikel beschriebenen Taten die Anzeige durch die geschädigte Person oder ihren Rechtsbeistand nicht erforderlich ist."
Auf diese Weise würde jeder, der vor Abtreibungskliniken betet, genauso behandelt werden, wie jemand, der sexualisierte Gewalt gegen Frauen verübt.

Der Artikel 172 des spanischen Strafgesetzbuches würde dahingehend geändert, dass "jeder der, um die Ausübung des Rechts auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch zu behindern, eine Frau durch belästigende, beleidigende, einschüchternde oder zwingende Handlungen bedrängt, die ihre Freiheit untergraben, mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu einem Jahr oder gemeinnütziger Arbeit von einunddreißig bis achtzig Tagen bestraft wird."

"Die gleichen Strafen werden über jenen verhängt, der auf die im vorherigen Abschnitt beschriebene Weise medizinisches Personal bei seiner Berufsausübung oder in seiner öffentlichen Funktion belästigt oder der das medizinische oder leitende Personal von Zentren, die zum Schwangerschaftsabbruch befugt sind, belästigt, mit dem Ziel, seine Berufsausübung oder sein Amt zu behindern."

Angesichts der Schwere, der persönlichen Umstände jener, die den Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen und der an der Durchführung der Tat Beteiligten, könne das Gericht auch ein Betretungsverbot für bestimmte Orte für die Dauer von sechs Monaten bis zu drei Jahren aussprechen.

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Die Asamblea de Asociaciones por la Vida, la Dignidad y la Libertad (Verband der Vereinigungen für das Leben, die Würde und die Freiheit), der mehr als 140 Vereinigungen angehören, hat zusammen mit weiteren Organisationen vor dem Senat die Verfassungswidrigkeit der geplanten Änderung des Strafgesetzbuches angeprangert.

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