Urteil gegen Aachener Weihbischof wegen Veruntreuung von 128.000 Euro rechtskräftig

Aachener Dom
Uwe Aranas / CEphoto (CC BY-SA 3.0)

Das Bistum Aachen hat am Dienstagabend mitgeteilt, das Gerichtsurteil gegen Weihbischof Johannes Bündgens sei nun offiziell rechtskräftig. Bündgens wurde „vom Amtsgericht Kerpen wegen Veruntreuung von 128.000 Euro zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt“.

Gegen das Urteil vom 13. Juli hatte der Weihbischof zunächst Berufung eingelegt, diese aber später zurückgezogen. Er werde Papst Franziskus „die nun entstandene Situation“ vortragen „ihn um Klärung“ bitten, so das Bistum.

„Um eine weitere Belastung durch den entstandenen Vertrauensverlust für das Bistum Aachen auszuschließen, stellt Bischof Dr. Helmut Dieser klar, dass Weihbischof Dr. Johannes Bündgens bis auf Weiteres keine bischöflichen Aufgaben im Bistum Aachen wahrnehmen wird“, heißt es weiter. „Bischof Dr. Helmut Dieser: ‚Ich fordere den Weihbischof auf, dem Heiligen Vater nunmehr seinen Rücktritt anzubieten.‘“

Bündgens, Jahrgang 1956, war 1980 zum Priester geweiht worden. Im Jahr 2006 ernannte Papst Benedikt XVI. ihn zum Weihbischof für das Bistum Aachen. Sei Ende 2019 nahm Bündgens mit Blick auf die gerichtlichen Ermittlungen keine bischöflichen Aufgaben mehr war.

Der Weihbischof hatte rund 128.000 Euro von einer dementen Frau auf sein eigenes Konto überwiesen, nachdem diese ihm eine Vollmacht für ihr Konto erteilt hatte. Wegen ihrer Krankheit war sie zu diesem Zeitpunkt indes möglicherweise nicht mehr geschäftsfähig. Bündgens hatte erklärt, er habe der inzwischen verstorbenen Frau als Gegenleistung für das Geld ein lebenslanges Wohnrecht in einer von ihm erworbenen Immobilie in Aachen gewährt.

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