CDU-Kanzler Merz befürwortet Brosius-Gersdorf trotz Abtreibungspositionen als Richterin

Friedrich Merz
Steffen Prößdorf / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Als die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch (AfD) Bundeskanzler Friedrich Merz am Mittwoch direkt fragte, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, eine Abtreibungsbefürworterin zur Verfassungsrichterin zu wählen, antwortete der CDU-Chef mit einem schlichten „Ja“.

Trotz erheblicher Kritik aus katholischen Kreisen hatte der Wahlausschuss des Bundestags am Montagabend die von der SPD vorgeschlagene Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf für den Posten einer Richterin am Bundesverfassungsgericht nominiert, wie CNA Deutsch ausführlich berichtete. Die endgültige Wahl soll am Freitag im Bundestagsplenum mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen.

Gegen Brosius-Gersdorf gab es besonders aus der Union starken Widerstand wegen ihrer Position zur Abtreibung: Sie hält eine Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen für verfassungsrechtlich möglich.

Besonders umstritten war dabei ihre Aussage: „Ob dem Embryo und später Fetus der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukommt, das ist in der Tat in der Verfassungsrechtswissenschaft sehr umstritten. Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“

Die offizielle CDU-Position zur Abtreibung

Die CDU hält eigentlich in ihrem aktuellen Wahlprogramm fest: „Paragraf 218 bleibt. Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt. Zu dieser Rechtslage stehen wir.“

In Deutschland werden bereits nach aktueller Rechtslage jährlich mehr als 100.000 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet. Von 1996 bis 2023 wurden ungefähr 1,8 Millionen Kinder abgetrieben.

Bereits 2024 hatte sich die CDU/CSU-Fraktion gegen Versuche der Ampel-Koalition positioniert, den Paragrafen 218 abzuschaffen. In einer Pressemitteilung warnte sie vor einem „Dammbruch unseres Werteverständnisses“, sollte der Staat erklären, dass das Beenden menschlichen Lebens kein grundsätzliches Unrecht mehr sei.

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Die Union argumentierte, Deutschland habe bereits „eine kluge Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert und zugleich das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt“.

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Noch im Dezember 2024 bezeichnete Merz den Vorstoß von SPD, Grünen und Linken, Abtreibungen in den ersten drei Monaten zu legalisieren, als „skandalös“. Er warnte zudem vor einem „gesellschaftspolitischen Großkonflikt“.

Die Position der katholischen Kirche

Die katholische Kirche hat sich unmissverständlich gegen die Nominierung Brosius-Gersdorfs positioniert.

Besonders deutlich wurden die bayerischen Bischöfe Stefan Oster SDB (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg), die von einem „radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung“ sprachen, wie CNA Deutsch berichtete.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme betonten sie: „Unser Grundgesetz ist maximal inklusiv. Jedem Menschen wird unabhängig von seiner Lebenssituation Menschenwürde und das Recht auf Leben zugesprochen“.

Wer die Ansicht vertrete, dass der Embryo oder Fötus im Mutterleib keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe, dem dürfe „nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden“. Ihre Warnung war eindeutig: „Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben.“

Der Leiter des Katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten, betonte zudem, dass die Kirche verfassungsrechtliche Positionen für ein abgestuftes Lebensschutzkonzept nicht teile und die Menschenwürde des ungeborenen Lebens nicht infrage stelle.

Laut der katholischen Kirche ist Abtreibung in all ihren Formen ein schweres sittliches Vergehen, das gegen das göttliche und natürliche Gesetz verstößt. Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es dazu: „Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen.“