Urteil in Finnland: Freispruch für christliche Politikerin

Päivi Räsänen, Innenminister Finnlands von 2011 bis 2015.
ADF International

Im mit Spannung erwarteten Prozess gegen eine christliche Abgeordnete wurde am heutigen Mittwoch in Finnland das Urteil verkündet.

Ein Gericht in Helsinki wies alle Anklagen gegen Päivi Räsänen, eine Ärztin und Mutter von fünf Kindern, und Juhana Pohjola, eine Bischöfin der evangelisch-lutherischen Missionsdiözese von Finnland, ab.

Das berichtet die "Catholic News Agency", die englischsprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch.  

In seinem 28-seitigen Urteil stellte das Gericht am 30. März einstimmig fest, dass es "nicht Sache des Bezirksgerichts ist, biblische Begriffe auszulegen".

Räsänen habe versucht, "das Konzept der Familie und der Ehe zwischen Mann und Frau zu verteidigen", hieß es. Wenn einige Menschen die Äußerungen als beleidigend empfänden, müsse es einen "überwiegenden sozialen Grund für die Beeinträchtigung und Einschränkung der Meinungsfreiheit" geben.

Das Gericht ordnete an, dass der Staat die Prozesskosten der Verteidigung in Höhe von mehr als 60.000 Euro übernimmt.

Räsänen sagte: "Ich bin so dankbar, dass das Gericht die Bedrohung der freien Meinungsäußerung erkannt und zu unseren Gunsten entschieden hat. Ich habe das Gefühl, dass mir nach dem Freispruch eine Last von den Schultern genommen wurde".

"Ich bin dankbar, dass ich die Chance hatte, für die Meinungsfreiheit einzutreten, und hoffe, dass dieses Urteil dazu beiträgt, dass andere nicht die gleiche Tortur durchmachen müssen."

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Die Anklage gegen Räsänen, eine 62-jährige Ärztin und Mutter von fünf Kindern, bezog sich auf ihre Äußerungen in einer Broschüre aus dem Jahr 2004, ihren Auftritt in einer Fernsehsendung 2018 und einen Twitter-Post im Jahr 2019.

Der Generalstaatsanwalt erhob Anklage gegen Räsänen, die von 2011 bis 2015 Innenministerin Finnlands war, wegen Aufwiegelung gegen eine Minderheitengruppe mit der Begründung, ihre Äußerungen seien "geeignet, Intoleranz, Verachtung und Hass gegenüber Homosexuellen zu erzeugen."

Die Anklage gegen Pohjola bezog sich auf seine Entscheidung, Räsänens Pamphlet "Als Mann und Frau erschuf er sie" zu veröffentlichen.

Finnland ist ein Land mit 5,5 Millionen Einwohnern. Etwa zwei Drittel der Bevölkerung gehören der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands an, die neben der Finnisch-Orthodoxen Kirche eine der beiden Landeskirchen ist.

Die Abgeordnete, die von 2004 bis 2015 Vorsitzende der Christdemokraten war, ist ein aktives Mitglied der finnischen lutherischen Kirche. Sie stellte jedoch das Sponsoring einer LGBT-Pride-Veranstaltung durch ihre Kirche im Jahr 2019 in Frage.

Am 17. Juni 2019 fragte sie in einem Twitter-Post, wie das Sponsoring mit der Bibel vereinbar sei, und verlinkte auf Instagram ein Foto einer Bibelstelle, Römer 1:24-27. Sie postete den Text und das Bild auch auf Facebook.

"Der Zweck [meines Tweets] war in keiner Weise, sexuelle Minderheiten zu beleidigen. Meine Kritik richtete sich an die Leitung der Kirche", sagte sie der Zeitschrift First Things.

Bei der Erörterung des Tweets vor Gericht betonte sie, dass dieser an die Kirchenleitung gerichtet war und ein wichtiges Thema für die Kirche betraf.

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Die Polizei begann im Jahr 2019 mit Ermittlungen gegen Räsänen. Sie wurde mehrfach polizeilich befragt und musste mehr als ein Jahr auf die Entscheidung des Generalstaatsanwalts warten.

Der Internationale Lutherische Rat bezeichnete die Entscheidung, Räsänen und Pohjola strafrechtlich zu verfolgen, als "ungeheuerlich".

Er sagte: "Die überwiegende Mehrheit der Christen in allen Ländern, einschließlich der Katholiken und der östlichen Orthodoxen, teilt diese Überzeugungen. Würde der finnische Generalstaatsanwalt uns alle verurteilen? Soll der finnische Staat darüber hinaus staatliche Sanktionen von anderen Staaten riskieren, die auf dem Missbrauch grundlegender Menschenrechte beruhen?"

In Bezug auf die Broschüre, in der Homosexualität als "eine Störung der psycho-sexuellen Entwicklung" beschrieben wird, sagte Räsänen dem Gericht, dass sie gebeten wurde, einen Text zu verfassen, der die lutherische Lehre zur Sexualität für die Mitglieder ihrer Kirche aus ihrer Sicht als Politikerin, Ärztin und Christin darlegt.

Sie sagte, dass die Broschüre angesichts der Änderungen in der Forschung und Gesetzgebung seit 2004 veraltet sei. Sie sagte jedoch, dass sie immer noch als Dokument existieren sollte, das von den damaligen Diskussionen zeugt.

Während des Prozesses versammelten sich zahlreiche Unterstützer vor dem Gericht. Der amerikanische Pfarrer Andrew Brunson, der zwei Jahre lang in der Türkei inhaftiert war, flog nach Finnland, um Räsänen ein von Christen aus aller Welt unterzeichnetes Unterstützungsgebet zu überreichen, das vom Family Research Council organisiert wurde.

Eine Gruppe von US-Senatoren schrieb am 24. Januar an Rashad Hussain, den US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit, und äußerte sich besorgt über den Prozess.

"Wir sind sehr besorgt, dass die Anwendung des finnischen Gesetzes über Hassreden einem säkularen Blasphemiegesetz gleichkommt. Es könnte die Tür für die strafrechtliche Verfolgung von anderen gläubigen Christen, Muslimen, Juden und Anhängern anderer Religionen öffnen, wenn sie ihre religiösen Überzeugungen öffentlich kundtun", hieß es.

ADF International sagte, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer argumentierte, dass das Wort "Sünde" schädlich sein kann.

"Der Apostel Paulus ist hier nicht angeklagt, aber Räsänen", sagte die Staatsanwaltschaft und forderte eine Geldstrafe für die Angeklagten.

Räsänens Verteidigung sagte, dass ein Schuldspruch der Meinungsfreiheit in Finnland schaden würde. Der Prozess habe sich zu einer theologischen Debatte über die Frage "Was ist Sünde?" entwickelt, was ein unangemessenes Thema für ein Gericht sei.

Die Verteidigung berief sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Handyside gegen das Vereinigte Königreich aus dem Jahr 1976, wonach sich die Meinungsfreiheit auch auf Ideen erstreckt, die "den Staat oder irgendeinen Teil der Bevölkerung beleidigen, schockieren oder stören".

Paul Coleman, der Geschäftsführer von ADF International, der am ersten Prozesstag am 24. Januar anwesend war, kommentierte: "Ich würde den Tag als einen modernen Inquisitions- oder Ketzerprozess bezeichnen, und der Ketzer war, dass Päivi und Bischof Juhana gegen die neue sexuelle Orthodoxie der Zeit vor Gericht standen."

Die Staatsanwaltschaft hat sieben Tage Zeit, um zu entscheiden, ob sie Berufung einlegen will.