Vatikan stoppt geplante "Bistumsreform" in Trier: Gesetz muss geändert werden

Bischof Stephan Ackermann
Bistum Trier

Nun ist es offiziell bestätigt: Die geplanten Änderungen im Bistum von Bischof Stephan Ackermann können in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden.

Die als "Bistumsreform" bezeichneten Pläne, die auch und gerade die Rolle der Pfarrer ändern sollten, wurden nach einer Prüfung durch die Kleruskongregation und den Päpstliche Rat für die Gesetzestexte ausgesetzt, wie der Bistumsleitung bei einem Gespräch in Rom am 5. Juni mitgeteilt wurde.

Der Vatikan bestätigte damit die - wörtlich - "Bedenken" gegenüber den Plänen Ackermanns, die 900 Pfarreien auf 35 "XXL-Pfarreien" zu reduzieren und Pfarrer unter die Führung von Laien in "Leitungsteams" zu stellen.

Hintergrund ist das Trierer "Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode (2013-2016)", welches Bischof Ackermann im Oktober vergangenen Jahres verabschiedete. Nach mehrfachen Beschwerden - unter anderem von Gläubigen aus dem Bistum und von der Priestergemeinschaft Unio Apostolica - schritt Rom ein: Das Papier wurde der Kleruskongregation sowie dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte zur Prüfung vorgelegt und vorerst auf Eis gelegt (CNA Deutsch hat ausführlich berichtet).

Am 5. Juni traf sich die Delegation aus Trier - bestehend aus Bischof Stephan Ackermann, Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg und dem Beauftragten für den Prozess der Synodenumsetzung, Christian Heckmann - in Rom mit dem Präfekten der Kleruskongregation, Kardinal Beniamino Stella, und dem Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, Erzbischof Filippo Iannone. Über den Inhalt des Gesprächs ließ die Pressestelle des Bistums Trier am heutigen Dienstag verlauten:

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"Der Bischof machte im Gespräch deutlich, unter welchen Herausforderungen das Bistum Trier derzeit steht. Dazu gehören insbesondere: die seit Jahren abnehmende Bindung der Gläubigen an das kirchliche Leben, der Rückgang des kirchlichen Engagements sowie die durch die Aufdeckung des sexuellen Missbrauchs durch Kleriker eingetretene Erschütterung im Volk Gottes. Zudem begrenzen der demografische Wandel, zurückgehende finanzielle Ressourcen und der Mangel an Priestern die pastoralen Möglichkeiten im Bistum."

Die Diözesansynode und die dort gefassten Beschlüssen sollten demnach "nicht nur Antworten zur Bewältigung der Krise geben und Vorhandenes bewahren, sondern einen neuen missionarischen und diakonischen Auftrag für die Kirche von Trier formulieren". Dabei käme "der künftigen Gestalt der Pfarreien" eine besondere Bedeutung zu. 

Diese Pläne, die unter anderem eine Reduzierung der fast 900 Pfarreien des Bistums auf lediglich 35 Großraum-Pfarreien vorsehen, stoßen bei den römischen Stellen jedoch auf Kritik und können daher in der jetzigen Form nicht umgesetzt werden. In der Pressemitteilung des Bistums heißt es wörtlich: 

"Gegenüber der geplanten Reform der Pfarreien, wie sie im vorgelegten Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode beschrieben ist, hegen die Kleruskongregation wie auch der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte Bedenken insbesondere, was die Rolle des Pfarrers im Leitungsteam der Pfarrei betrifft, den Dienst der übrigen Priester, die Konzeption der pfarrlichen Gremien, die Größe der künftigen Pfarreien sowie die Geschwindigkeit der Umsetzung."

Um zu einer konstruktiven Lösung zu kommen, die dem "Auftrag der Synode" gerecht werde und auch "den genannten Bedenken" Rechnung trage, werde sich der Bischof mit seinen Mitarbeitern und den Mitgliedern der diözesanen Räte beraten "und das vorliegende Gesetz im Licht des gemeinsamen Gesprächs überarbeiten".

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